Sechsköpfiger Beirat für Standortentwicklungsgesetz steht

Ulrike Baumgartner-Gabitzer übernimmt den Vorsitz. Mit dabei ist auch ein Sektionschef des Landwirtschaftsministeriums, ein FPÖ-Bundesrat und der Österreich-Chef von Simens, Wolfgang Hesoun.

Das Standortentwicklungsgesetz - viel diskutiert und kritisiert - kommt immer mehr in der Realität an. Mit der Konstituierung eines sechsköpfigen Standortbeirates sei der letzte notwendige Schritt gesetzt worden, teilte das Wirtschaftsministerium am Sonntag mit. Das Gesetz soll Verfahren für Großprojekte beschleunigen.

Den Vorsitz übernimmt Ulrike Baumgartner-Gabitzer, die 26 Jahre in diversen Funktionen in der E-Wirtschaft tätig war und seit Jahresbeginn das Kuratorium des Museumsverbandes des Kunsthistorischen Museums (KHM) leitet. Weiteres Mitglied ist der ehemalige Kabinettschef von FPÖ-Verkehrsminister Hubert Gorbach und Ex-Strabag-Vorstand Christian Ebner, der als Öbag-Aufsichtsrat vorgesehen ist. Dem Beirat gehören außerdem Siemens-Österreich-Chef Wolfgang Hesoun, Franz Jäger, Sektionschef im Landwirtschaftsministerium, FPÖ-Bundesrat und freiheitlicher Industriesprecher Reinhard Pisec sowie Ulrike Ritzinger, die im Außenministerium für Standortpolitik zuständig ist, an.

Das Expertengremium soll künftig Einschätzungen über das öffentliche Interesse der eingereichten Projekte abgeben. "Unser Ziel sind schnellere Genehmigungsverfahren für die Projektwerber und die Betroffenen Interessensgruppen, die Vorabauswahl und Aufbereitung der Unterlagen durch den Beirat sind dabei für die Politik eine wichtige Entscheidungsgrundlage", sagte Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck (ÖVP).

Ministerien und Bundeskanzler nominierten Mitglieder

Jeweils ein Vertreter des Beirats wurde auf Vorschlag des Bundeskanzlers und fünf weitere auf Vorschlag von fünf fachlich zuständigen Ministerien nominiert. Die Funktionsdauer der Mitglieder beträgt fünf Jahre. Die Tätigkeit im Beirat ist ehrenamtlich und die Mitglieder unterliegen der Verpflichtung zur Wahrung des Amtsgeheimnisses. Sollte bei der Abgabe von Empfehlungen im Beirat Stimmengleichheit herrschen, so ist die Stimme der Vorsitzenden die ausschlaggebende Stimme und entscheidet.

Zur Bewältigung der administrativen Tätigkeiten würden dem Beirat die notwendigen Mittel vom Wirtschaftsministerium zur Verfügung gestellt, heißt es. "Der Beirat hat eine Berichtspflicht und bis zum 30. Juni eines jeden Kalenderjahres der Bundesregierung Bericht zu legen über mögliche Deregulierungs- und Entbürokratisierungspotenziale in Bezug auf die Umsetzung von standortrelevanten Vorhaben." Dazu seien auch Vorschläge zu unterbreiten. Der erste Bericht des Standortentwicklungsbeirates sei im Jahr 2020 vorzulegen.

(APA)

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