Die Ex-Grünen-Chefin beantragte Löschung von Hass-Postings, am Mittwoch wurde ihre Klage gegen Facebook verhandelt. Die Plattform plädierte auf Meinungsfreiheit und den Schutz der Internetnutzer. Ein Urteil ist erst in ein einigen Monaten zu erwarten.
Vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) ist am Mittwoch eine Klage der früheren Grünen-Chefin Eva Glawischnig gegen Facebook wegen der Löschung von Hass-Postings verhandelt worden. Ein Urteil in dem Rechtsstreit (C-18/18) gab es nicht, damit ist erst in einigen Monaten zu rechnen. In der mündlichen Verhandlung legten beide Seiten ihre Argumente dar.
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In dem Verfahren geht es um einen Artikel auf einer Facebook-Seite, auf der neben einem Foto Glawischnigs ein Begleittext ("Grüne: Mindestsicherung für Flüchtlinge soll bleiben") veröffentlicht wurde. Auf dieser Facebook-Seite wurden beleidigende Äußerungen gepostet, unter anderem wurde die Klägerin als "miese Volksverräterin" bezeichnet. Der Beitrag konnte von jedem Facebook-Nutzer abgerufen werden.
Muss Facebook nach Beleidigungen suchen?
Der Oberste Gerichtshof hat den Fall an den EuGH verwiesen. Das österreichische Gericht will wissen, ob Facebook als Host-Service-Provider verpflichtet werden kann, nicht nur konkret beanstandete beleidigende Äußerungen zu löschen, sondern auch weltweit nach inhaltsgleichen rechtswidrigen Äußerungen zu suchen und diese zu sperren. Der OGH ersucht den EuGH dazu um Auslegung der EU-Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr. Nach dieser Richtlinie darf Host-Providern keine allgemeine Verpflichtung auferlegt werden, die übermittelten oder gespeicherten Informationen zu überwachen oder aktiv nach Rechtswidrigkeiten zu forschen.
Eine Facebook-Sprecherin äußerte gegenüber die Hoffnung, dass der EuGH "auch weiterhin ein Gleichgewicht zwischen der Meinungsfreiheit und dem Schutz der Internetnutzer aufrechterhalten wird." Dieser Fall werfe wichtige Fragen zur Meinungsfreiheit im Internet auf, "vor allem was die rechtlichen Grenzen angeht, innerhalb derer ein Gericht Plattformanbieter zwingen kann, Inhalte zu monitoren. Unser Ansatz, wie auch der anderer Plattformen, entwickelt sich kontinuierlich weiter, auch dank des Feedbacks von Experten und Facebook-Nutzern. Gleichzeitig gibt uns Technologie neue Werkzeuge an die Hand, um noch schneller handeln zu können", teilte die Facebook-Sprecherin auf Anfrage der APA mit.
Anwältin: Facebook bisher Österreichs Recht ignoriert
Für Glawischnigs Anwältin Maria Winghager geht es "schlichtweg darum, dass Facebook seine gesetzlich normierte Verantwortung übernimmt". Österreichs Rechtsprechung habe sich bewährt, Facebook habe sie aber bisher ignoriert, sagte Windhager schon vor Beginn der Verhandlung dem "Standard". Deutliche schärfere Kritik formulierte der Grüne Bundessprecher Werner Kogler in der "Presse": "Dieser Konzern hat Unmengen an Daten und durchforstet diese aus ökonomischem Kalkül mit allen erdenklichen Methoden. Er weiß alles über die Leute und sackelt sie aus. Aber wenn es darum geht, demokratiegefährdende und frauenverachtende Hassorgien zu stoppen und die Würde des Menschen zu schützen, dann blockt Facebook ab", sagt Kogler der "Presse".
Die Schlussanträge des Generalanwaltes wurden für 14. Mai angekündigt. Der Rechtsauffassung des Generalanwaltes kommt vor dem EuGH erhebliches Gewicht zu, in den meisten Fällen folgt das Gericht seiner Einschätzung. Nach den Schlussanträgen werde es voraussichtlich noch einige Monate bis zu einem Urteil dauern, meinte Windhager.
(APA)