ÖBB zahlen 300 Steuermillionen nach

oeBB zahlen Steuermillionen nach
oeBB zahlen Steuermillionen nach(c) Michaela Bruckberger
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Die Zahlung betrifft steuerliche Nachforderungen für Pflegegeld und begünstigte Tickets für Eisenbahner. Im Extremfall hätte die Bahn eine Milliarde Euro zahlen müssen.

Wien. Ein langer Rechtsstreit zwischen den Finanzbehörden und den ÖBB scheint bereinigt. Die Bundesbahnen werden demnach in das Budget eine mit 300 Millionen Euro begrenzte Summe zahlen. Infrastruktur- und Verkehrsministerin Doris Bures (SPÖ) betonte nun im Gespräch mit der „Presse", über diese Deckelung sei eine Einigung mit Finanzminister Josef Pröll (ÖVP) erzielt worden. Es geht dabei um steuerliche Nachforderungen für Pflegegeld sowie begünstigte Tickets für Eisenbahner, die im Extremfall die ÖBB sonst mit bis zu einer Milliarde Euro belastet hätten.

Ressortchefin Bures ist erleichtert, dass mit der nunmehrigen Lösung ein „Damoklesschwert" über den ÖBB entfernt wird und damit „Altlasten" aus der Vergangenheit aus dem Weg geräumt werden. Eine steuerliche Nachforderung von einer Milliarde Euro würden die ÖBB, die laut des Verkehrsressorts über ein Eigenkapital von rund 1,9 Milliarden verfügen, wirtschaftlich endgültig aus der Bahn werfen.

Konkret geht es um zwei begünstigte Regelungen im Bereich der ÖBB in der Vergangenheit: nicht versteuerte Tickets für Mitarbeiter und die Abrechnung von Pflegegeld für Eisenbahner.

► Fahrtbegünstigungen für Eisenbahner: Mehr als 40.000 ÖBB-Mitarbeiter, deren Angehörige und 70.000 Eisenbahner im Ruhestand erhielten bis 2009 begünstigte Tickets, mit denen sie österreichweit deutlich verbilligt die Bahn benützen konnten. Diese Tickets konnten steuerfrei in Anspruch genommen werden.

Folge der ÖBB-Reform

Die nicht versteuerten Fahrten riefen die Finanz auf den Plan, die Nachforderungen an die ÖBB für die nicht versteuerten Billigfahrkarten stellte, weil eine solche Steuerbefreiung für einen Sachbezug nicht anwendbar sei. Im Extremfall hätte dies für die Bundesbahnen allein für dieses Steuerprivileg Nachforderungen von rund 650 Millionen Euro für die Jahre von 2005 bis 2009 zur Folge haben können.

Hintergrund dafür ist die Aufteilung der Bundesbahnen im Zuge der ÖBB-Reform im Jahr 2004. So ist nach Expertenansicht die steuerfreie Beförderung mittels verbilligter Tickets oder Gratisfahrkarten nur für Mitarbeiter in „Unternehmen der Verkehrswirtschaft" zulässig. Das trifft nach der gesellschaftsrechtlichen Trennung nur noch auf die Personenverkehrstochter und somit für Eisenbahner im Fahrtendienst zu, nicht jedoch auf die weiteren Tochterunternehmen (Güterverkehr, Infrastruktur). Seit dem heurigen Jahr wird daher die Steuer diesen Mitarbeitern weiterverrechnet.

Im Falle einer Nachforderung für frühere ausgegebene Billigfahrscheine könnten die ÖBB nach Ausschöpfung des Instanzenzuges bis zu den Höchstgerichten Regressforderungen gegenüber den Mitarbeitern stellen. Denn Steuerschuldner sei der Dienstnehmer, der Dienstgeber habe die Steuer an die Finanz abzuführen.

► Pflegegeld: Ebenfalls Nachforderungen der Finanz gibt es für eine falsche Abrechnung von Pflegegeldern für Eisenbahner im Ruhestand. In diesem Fall ging es sogar um den gesamten Zeitraum seit der Einführung des Bundespflegegeldes, die Mitte 1993 erfolgt ist. In diesem Fall drohte den ÖBB eine Nachzahlung bis zu 370 Millionen Euro, die mit der nunmehrigen politischen Lösung ebenfalls vom Tisch ist.

Im Verkehrsressort wird darauf hingewiesen, dass die jetzigen Zahlungen - nach Rechtsansicht der ÖBB und nach Rücksprache mit Wirtschaftsprüfern - bereits bilanziell rückgestellt wurden.

("Die Presse", Printausgabe vom 15. April 2010)

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