Während Landes- und Kommunalpolitiker eigene Karfreitags-Regelungen suchen, gibt sich die Regierung bei den Bundesbeamten noch abwartend.
Die Bundesbeamten haben seit den 1960er-Jahren am Nachmittag des Karfreitags frei. Vorige Woche hatten sowohl Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) als auch Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ) ein Festhalten an dieser Regelung angedeutet - auch wenn der Karfreitag nun nicht mehr als freier Tag gilt.
Fix ist das Beibehalten der alten Regelung für die Bundesbeamten nach Angaben von Straches Sprecher allerdings noch nicht. Es sei grundsätzlich jedem Minister freigestellt, den Beamten am Karfreitagnachmittag freizugeben, sagte er am Montag. Ob das auch heuer geschehen soll, habe man aber noch nicht festgelegt. Voriges Jahr hatten die Bundesbediensteten den ganzen Karfreitag frei.
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Im Burgenland werden Beamte am Karfreitag hingegen weiterhin freihaben. Das hat das Büro von Landeshauptmann Hans Peter Doskozil (SPÖ) am Montag bestätigt. In Kärnten soll es für Landesbeamte dagegen keine Sonderregelung geben. Und ob der Bund seinen Mitarbeitern wie bisher den Nachmittag freigibt, ist laut dem Sprecher von Beamtenminister Heinz-Christian Strache (FPÖ) noch nicht geklärt.
Schon die burgenländische Landeshauptstadt Eisenstadt wird am Karfreitag allen ihren Mitarbeitern frei geben - und auch die Landesbeamten werden nicht arbeiten müssen. Diese hätten schon bisher frei und das werde auch so bleiben, hieß es Montagvormittag aus dem Büro des burgenländischen Landeschef.
Anders in Kärnten. Wer hier am Karfreitag einen Feiertag einlegen will, muss nach Angaben des für Personal zuständigen Landeshauptmannes Peter Kaiser (SPÖ) einen Urlaubstag nehmen - allenfalls auch als "persönlichen Feiertag". Keine Festlegung gibt es vorerst in der Landeshauptstadt Klagenfurt: Man wolle sich zuerst anschauen, wie sich die Bundesbehörden für ihre Bediensteten entscheiden, hieß es auf Anfrage.
Im Vorarlberg bemühen sich indes Land und Gemeinden um eine einheitliche Lösung für alle Beamten. Die erforderlichen Gespräche seien aber noch ausständig, hieß es aus dem Vorarlberger Gemeindeverband. Bisher arbeiteten sowohl die Angestellten des Landes als auch die der Gemeinden an einem Karfreitag nur bis zu Mittag. Der Nachmittag war für sie frei.
Tirol gab unterdessen am Montag bekannt, sich an die bundesgesetzlichen Vorgaben halten zu wollen. Zudem verwies die Personalabteilung darauf, dass vollzeit-beschäftigte Landesbedienstete, die reguläre wöchentliche Sollarbeitszeit von 40 Stunden "bereits Freitagmittag bzw. nach fünf Stunden Arbeitszeit erreichen".
Keine Empfehlung aus dem Gemeindebund
Die Tiroler Landeshauptstadt Innsbruck will zumindest den protestantischen Mitarbeitern am Karfreitag Sonderurlaub gewähren. Ähnliches planen auch einige kleinere Gemeinden - darunter etwa der ÖVP-Bürgermeister im niederösterreichischen Mödling, Hans Stefan Hintner.
Der Gemeindebund gibt "seinen" Bürgermeistern keine Empfehlung für den Umgang mit dem gestrichenen Feiertag. Wie in der Privatwirtschaft sei es jeder Gemeinde selbst überlassen, ob sie Sonderurlaub gebe. Präsident Alfred Riedl (ÖVP) mahnt aber, dass sich die Bürgermeister ihrer Vorbildrolle bewusst sein sollten. "Bürgermeister sollten nicht den Eindruck erwecken, ihre Gemeindebediensteten haben mehr Privilegien als die Gemeindebürger." Er selbst gibt seinen Mitarbeitern daher keinen Sonderurlaub - das Gemeindeamt von Grafenwörth sperrt wie jeden Freitag um 11 Uhr. In die politische Debatte um die von der Regierung getroffene Regelung wolle er sich als Gemeindebund nicht einmischen.
Auf einen Blick
Die türkis-blaue Koalition hat am Mittwochabend im Nationalrat den Karfreitag als Feiertag gestrichen - nicht jedoch ohne zuvor auf heftige Kritik von Opposition, Arbeiterkammer und Gewerkschaft zu stoßen. Der ÖGB prüft rechtliche Schritte, Arbeitsrechtler halten diese für aussichtsreich. Zustimmung kam beim Beschluss nur von ÖVP und FPÖ.
Notwendig geworden war eine Neuregelung aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs: Die Höchstrichter orteten eine Diskriminierung darin, dass am Karfreitag in Österreich bislang nur Altkatholiken und Evangelische einen freien Tag bekommen haben. Die Koalition aus ÖVP und FPÖ schlug daraufhin vor, aus dem Karfreitag einen halben Feiertag zu machen - ein Vorstoß, der auf heftige Kritik gestoßen ist und zu folgendem Beschluss geführt hat: Der Nationalrat entfernte den Karfreitag gänzlich aus dem Feiertagskalender. Wer künftig an diesem Tag frei haben will, muss dafür einen Tag aus seinem regulären Urlaubskontingent verwenden.
(APA/Red.)