Der burgenländische Landeshauptmann will, dass Jihadisten die österreichische Staatsbürgerschaft verlieren. Dafür würde es neben einer Gesetzesänderung des Bundes auch neuer internationaler Regeln bedürfen.
Wien. Jihadisten sollen immer die österreichische Staatsbürgerschaft verlieren. Diesen Wunsch tat bereits im Jahr 2015 der österreichische Außenminister, Sebastian Kurz, kund. Dieser ist heute Bundeskanzler, doch nach wie vor darf Österreich Jihadisten nicht ausbürgern, wenn diese dadurch staatenlos werden würden. Nur wenn ein IS-Kämpfer noch eine andere Staatsbürgerschaft hat, ist eine Ausbürgerung laut dem österreichischen Gesetz möglich.
Nun ist es der burgenländische Landeshauptmann Hans Peter Doskozil, der IS–Kämpfer ausbürgern möchte. „Wenn jemand IS-Kämpfer ist, müsste die Staatsbürgerschaft ohne Verfahren ex lege automatisch verfallen“, erklärte er der Zeitung „Österreich“. Der Sozialdemokrat nahm diesbezüglich die türkis-blaue Bundesregierung in die Pflicht: „Da wäre die Regierung gefordert, eine entsprechende Änderung des Staatsbürgerschaftsgesetzes vorzulegen.“
Klar ist, dass der Bund für die Gesetzgebung im Staatsbürgerschaftsrecht zuständig ist, während die Länder das Recht vollziehen. Deswegen muss Doskozil seine Änderungswünsche auch an die Bundespolitik richten. Doch die Sache hat auch eine internationale Komponente.
So gibt es ein Europaratsabkommen aus dem Jahr 2006 zur Vermeidung von Staatenlosigkeit. Ebendieses wollte Kurz 2015 ändern lassen. Er führte Gespräche, die Bestimmungen blieben aber.
Fremdenlegionär verliert Pass
Dabei kennt das österreichische Recht sehr wohl das Instrument der Ausbürgerung. Etwa, wenn jemand für ein anderes staatliches Heer kämpft. Wer sich einer solchen Truppe (zum Beispiel der französischen Fremdenlegion) anschließt, kann die rot-weiß-rote Staatsbürgerschaft verlieren. Auch, wenn er dadurch staatenlos wird.
Eine ähnliche Regelung gibt es für Österreicher, die anders als auf militärische Weise für einen fremden Staat tätig sind. In diesem Fall kann der Verlust der Staatsbürgerschaft aber nur eintreten, wenn die Person die Interessen oder das Ansehen der Republik schädigt.
Diese Regeln durfte Österreich beibehalten, weil sie schon galten, bevor man dem Europaratsabkommen beitrat. Die Regelung für Jihadisten (also für Leute, die nicht für eine staatliche, aber sehr wohl für eine organisierte bewaffnete Gruppe kämpfen) kam erst danach ins Gesetz. Deswegen gibt es einen Staatsbürgerschaftsentzug hier nur, wenn der IS-Kämpfer dadurch nicht staatenlos wird.
Österreich könnte das Europaratsabkommen allerdings mit dreimonatiger Frist kündigen. Aus diplomatischer Sicht wäre ein Alleingang Österreichs in dieser Frage aber unüblich.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 12.03.2019)