Urheberrecht: Dissonante Harmonisierung

Rechte gegen sämtliche Nutzer durchzusetzen, erscheint aussichtslos.
Rechte gegen sämtliche Nutzer durchzusetzen, erscheint aussichtslos. (c) APA/AFP/KAREN BLEIER
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Geplante EU-Richtlinie lässt nur vage und unscharfe Vorgaben für Mitgliedstaaten erwarten.

Wien. Musik, Fotos, Videos, Texte werden laufend über Sharing-Plattformen „geteilt“, „geliked“, „kopiert“, „up- und down-geloaded“, schlicht: sie werden genutzt. Geht es nur um die eigene Schöpfung desjenigen, der dies tut, so stellt sich die Frage nach dem Urheberrecht nicht. Realität ist aber, dass sehr häufig fremde Inhalte (Musicclips, Videos, Fotos, Texte) ohne (auch nur stillschweigende) Rechtseinräumung verbreitet oder mit eigenen Arbeiten vermischt werden und Urheberrechtsverletzungen daher oftmals auf der Hand liegen. Dass eine effiziente Rechtsdurchsetzung gegenüber Millionen von Usern in diesen globalen Netzwerken faktisch unmöglich ist, ist ebenfalls evident – daher die Forderung der Rechteinhaber, Ansprüche direkt gegen die Plattformbetreiber zu geben.

Neue Pflichten für Plattformen

Diese sollen sich nicht länger auf das entlastende Haftungsprivileg für Hostprovider, die für gespeicherte Inhalte nur unter bestimmten Voraussetzungen verantwortlich sind, berufen können. Im Zentrum der geplanten EU-Urheberrechtsreform steht daher die Regulierung solcher Plattformen: Größere bzw. länger als drei Jahre aktive „online content sharing service provider“ sollen künftig auch selbst für die unautorisierte Zurverfügungstellung urheberrechtlich geschützter Inhalte verantwortlich sein, soweit sie nicht besondere Vorkehrungen treffen. Insbesondere müssen sie nachweisen können, sich gemäß hoher Branchenstandards bemüht zu haben, die Nichtverfügbarkeit von Werken sicherzustellen, zu denen ihnen Rechteinhabern entsprechende Informationen übermittelt haben.

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