Höchstgericht kippt schlecht fundierte Entscheidung.
Wien. Wer für ein Vorhaben ein Konzept erstellt hat, kann nicht zum gerichtlichen Sachverständigen für denselben Fall bestellt werden. Der Verwaltungsgerichtshof hat deshalb die Genehmigung des Ankaufs von Vorarlberger Grundstücken zur landwirtschaftlichen Nutzung aufgehoben (Ra 2018/11/0077).
Eine Frau wollte Milchziegen halten und eine Hofsennerei betreiben. Derselbe Mann, der ihr beim Antrag auf grundverkehrsbehördliche Genehmigung das Betriebskonzept lieferte, wurde vom Verwaltungsgericht mangels eines Amtssachverständigen zum nicht amtlichen Sachverständigen bestellt. Anhand seiner Expertise sah das Gericht einen gewinnbringenden Betrieb möglich. Laut VwGH hätte es den Fachmann aber wegen dessen früherer Beauftragung durch die Partei nicht zum Sachverständigen bestellen dürfen. (kom)
("Die Presse", Print-Ausgabe, 01.04.2019)