Wie man mit der Prinzipienkeule Unheil anrichten kann

Die Petition „fairändern“ – und mehrere Politiker der Regierungsparteien – will Schwangere zwingen, auch schwerstbehinderte Kinder zu gebären. Wollen wir das?

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Jede Frau, die schon einmal schwanger war, weiß, wovon die Rede ist. Jeder Partner einer Schwangeren weiß es. Man spielt – zumindest im Kopf, zumindest insgeheim – die Was-wäre-wenn-Frage durch: Was sollen wir tun, wenn wir erfahren, dass unser Kind womöglich eine schwere Behinderung hat oder unheilbar krank sein wird? Wie viel wollen wir schon im Vorfeld über die Eventualitäten wissen? Wie werden wir damit umgehen? Was wird das verändern – an unserer Beziehung, unserer Familie, unseren Zukunftsplänen? Wovon werden wir unsere Entscheidung dann abhängig machen? Und wie entscheiden wir am Ende?

Bei den allermeisten Eltern bleiben diese Fragen zum Glück theoretisch. Bei einigen nicht. Man wünscht sich nicht, in ihrer Haut zu stecken in dieser schwierigen Zeit. Die vergangenen vierzig Jahre lang herrschte in Österreich jedoch eine breite Übereinkunft, dass sich der Gesetzgeber in diese sensible Konfliktsituation so wenig wie möglich einmischt. Späte Abtreibungen (solche nach Ende der Fristenregelung, also nach der 14. Schwangerschaftswoche) sind bei fehlgebildeten Föten grundsätzlich straffrei. Die Eltern können also ohne Zeitdruck entscheiden. Sie werden dabei von medizinethischen Kommissionen begleitet, wobei der Grundsatz gilt: Je weiter die Schwangerschaft vorangeschritten ist, desto sicherer muss die Diagnose und desto schwerwiegender die Schädigung sein, um einen Abbruch zu rechtfertigen. Ein Fetozid, also die Tötung eines theoretisch schon lebensfähigen Fötus im Mutterleib, wird jedes Jahr nur in wenigen, besonders gravierenden Fällen durchgeführt. Etwa bei Babys, denen das Gehirn fehlt. Oder bei einer unheilbaren Krankheit, die für das Baby mit permanenten schweren Schmerzen einhergehen würde.

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