Uni-Professoren melden Nebenbeschäftigungen nur lückenhaft

Symbolfoto: Hörsaal an der Uni Wien
Symbolfoto: Hörsaal an der Uni WienClemens Fabry
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Der Rechnungshof kritisiert den laxen Umgang und fordert bundesweite Transparenzregelungen.

Der Rechnungshof (RH) ortet einen zu laxen Umgang mit den Nebenbeschäftigungen von Uni-Professoren. In einem am Freitag veröffentlichten Bericht fordert er konkretere Regelungen und regelmäßige Erinnerungen an die Meldeverpflichtungen samt Verweis auf mögliche Sanktionen bei Nicht- oder Falschmeldungen. Mehr Transparenz könnte laut Rechnungshof ein öffentliches Register wie in der Schweiz bringen.

Im Kollektivvertrag ist verankert, dass Nebenbeschäftigungen wie etwa Lehrtätigkeit, Tätigkeiten in Aufsichtsräten, als Gutachter oder Vorträge gemeldet werden müssen. Die Unterlassung ist ein Kündigungs- und Entlassungsgrund. Erlaubt sind dabei Tätigkeiten, durch die keine arbeitsrechtlichen Verpflichtungen oder sonstige wesentliche dienstliche Interessen beeinträchtigt werden.

Was eine Beeinträchtigung "wesentlicher dienstlicher Interessen" in der Praxis bedeutet, ist allerdings laut RH weder an der Uni Wien noch an der Uni Innsbruck präzise geregelt. Für den Bericht hat der RH an diesen beiden Unis die gemeldeten Nebenbeschäftigungen zwischen 2013 und 2016 untersucht.

Unis sollen an Meldepflicht erinnern

Ein überraschendes Ergebnis: Obwohl an der Uni Wien fast doppelt so viele Professoren beschäftigt waren, gab es dort nur halb so viele Meldungen zur Nebenbeschäftigung wie in Innsbruck (200 versus 376). Außerdem gab es eine große Diskrepanz bei der gemeldeten Zahl der (Privat-)Gutachten: Während diese in Innsbruck laut Meldungen 13 Prozent der Nebenbeschäftigungen ausmachten, waren es in Wien nur zwei Prozent. Der RH vermutet deshalb an der Uni Wien "Lücken hinsichtlich der Meldung". Der Großteil der Nebentätigkeiten entfällt an beiden Unis auf Lehrtätigkeit (38 Prozent in Wien, rund 27 Prozent in Innsbruck).

Der RH fordert die Unis auf, die Professoren regelmäßig an ihre Meldepflicht und an die Folgen der Nichteinhaltung zu erinnern. Im Bericht wird etwa ein Fall an der Uni Wien erwähnt, bei dem ein Professor zusätzlich eine 80-Prozent-Anstellung im Ausland hatte. Seine Beschäftigung an der Uni Wien wurde schließlich - unter Androhung der Kündigung - auf 50 Prozent reduziert.

Außerdem sollen die Meldungen so gestaltet sein, dass die Uni auch Rückschlüsse auf den Inhalt und Berührungspunkte zur Tätigkeit an der Uni ziehen kann. Ebenfalls skeptisch sieht der RH, dass es an der Uni Wien keine Frist für die Meldung von Nebenbeschäftigungen gibt, wodurch die Hochschule laut RH um die Möglichkeit umfällt, die Meldungen auf Plausibilität und Auswirkungen auf die Uni-Arbeit zu prüfen. So wurde etwa bei der Hälfte der Meldungen an den Unis angegeben, dass durch die Nebenbeschäftigung eine Arbeitsbelastung von null Wochenstunden zu erwarten sei. Für den Fall, dass die Professoren für außergerichtliche Gutachten Personal oder Sachmittel der Uni nutzen, sollten die Unis laut RH zudem prüfen, ob sie Kostenersatz einfordern.

"Hohe Konzentration“ der Nebentätigkeiten

Der Bund kann Professoren mit Beamtenstatus zusätzlich Nebentätigkeiten übertragen - und tut das auch: An der Uni Innsbruck wurden zwischen 2013 und 2016 insgesamt 457 Vergütungen dafür ausbezahlt (in der Höhe von sieben bis 4.600 Euro), in Wien waren es 267 (20 bis 31.400 Euro). Dabei gab es an beiden Unis in einigen Fällen eine "hohe Konzentration": In Innsbruck ist alleine an eine Person 92 Mal eine Vergütung geflossen, in Wien waren es 50 Mal.

Geht es nach dem Rechnungshof, könnte sich Österreich die Regelung der Uni Zürich zum Vorbild nehmen: Dort veröffentlichen seit 2017 Professoren auf der Homepage der Uni ihre "Interessensbindungen", etwa in welchen Führungs- und Aufsichtsgremien, staatlichen Kommissionen und Organen sie tätig sind und welche dauernden Leitungs- und Beratungsfunktionen sie innehaben. In Österreich solle das Bildungsministerium mit den Unis über Transparenzregelungen zu Nebenbeschäftigungen diskutieren und dann über eine Initiative (unter Wahrung des Datenschutzes) entscheiden.

Ein grundsätzliches Problem mit Nebenbeschäftigungen hat der Rechnungshof übrigens nicht, es müsse daraus aber "ein klarer Mehrwert für die Universität im Sinne eines Wissenstransfers resultieren".

(APA)

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