Kritik an Freispruch des Vatikan-Gerichts

Die römischen Richter hätten die grundlegendsten Prinzipien der Rechtsprechung verletzt.
Die römischen Richter hätten die grundlegendsten Prinzipien der Rechtsprechung verletzt.(c) Fabry Clemens
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Freispruch für heimischen Pater sei „Skandalurteil“.

Wien/Köln. Der deutsche Kirchenrechtler Thomas Schüller kritisiert den Freispruch des höchsten Vatikan-Gerichts für den österreichischen Pater Hermann Geißler in einem Missbrauchsfall. Es sei ein „Skandalurteil“, dass die Apostolische Signatur den Priester nach einer Voruntersuchung vom Vorwurf der sexuellen Belästigung freigesprochen habe, ohne die betroffene Frau angehört zu haben, sagte Schüller.

Die Voruntersuchung sei „nicht nach den rechtlichen Vorgaben erfolgt“, denn man habe nur den beschuldigten Ordensmann gehört, so Schüller. Doch gerade bei vermeintlichen Sexualstraftaten sei es das Wichtigste, beide Seiten anzuhören. Die römischen Richter hätten die grundlegendsten Prinzipien der Rechtsprechung verletzt. Geißler wurde am Mittwoch vom Vorwurf freigesprochen, eine Ordensfrau 2009 bei einer Beichte sexuell belästigt zu haben. (APA)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 20.05.2019)

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