Hat das Ibiza-Video strafrechtliche Konsequenzen für Strache und Gudenus?

Ein Standbild aus dem verhängnisvollen Video auf Ibiza mit Strache (im Vordergrund) und Gudenus.
Ein Standbild aus dem verhängnisvollen Video auf Ibiza mit Strache (im Vordergrund) und Gudenus.REUTERS
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Die Oberstaatsanwaltschaft Wien will die strafrechtliche Relevanz der Aussagen von Gudenus und Strache gegenüber der angeblichen Oligarchen-Nichte auf Ibiza prüfen.

„B'soffene G'schichte“, nannte der zurückgetretene Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ) das, was auf dem geheim aufgenommen Video in einer Finca auf Ibiza zu hören und sehen war. Möglicher „Anfangsverdacht“, sagt die Oberstaatsanwaltschaft Wien. Sie prüft nun die mögliche strafrechtliche Relevanz der Aussagen von Strache und seinem Parteikollegen Johann Gudenus. Die OStA sei am Wochenende zum Ergebnis gekommen, "dass auf Basis der kolportierten Inhalte des Videos das Vorliegen eines Anfangsverdachts nicht abschließend beurteilt werden kann", hieß es am Montag auf Nachfrage der Austria Presse Agentur.

"Aus diesem Grund wurde die WKStA damit beauftragt, sämtliche verfügbare Informationen zusammenzutragen und auf dieser Basis den Anfangsverdacht zu überprüfen." Die "Süddeutsche Zeitung" und der "Spiegel", denen das gesamte mehrstündige Ibiza-Video zugespielt wurde, haben allerdings bereits mitgeteilt, dass sie den Behörden nicht das ganze Videomaterial zur Verfügung stellen werden.

Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) hatte am Sonntag strafrechtliche Konsequenzen für den zurückgetreten FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache nicht ausgeschlossen. "Die Ermittlungen werden zeigen, was jetzt passiert. Aber, was er in diesem Video sonst sagt, ist ein großer Skandal, bedeutet das Ende von seiner politischen Tätigkeit und vermutlich auch strafrechtliche Konsequenzen", sagte Kurz.

(APA)

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