Das Töten männlicher Küken soll in Deutschland erlaubt bleiben, allerdings nur, solange es keine Alternativen gibt. Auch in Österreich ist das Massentöten ein Thema.
Bis zur Einführung von alternativen Verfahren zur Geschlechtsbestimmung dürften in Deutschland männliche Küken weiter getötet werden. Das geht aus einem Urteil des Bundesverwaltungsgericht in Leipzig vom Donnerstag hervor. Wirtschaftliche Interessen seien zwar allein kein vernünftiger Grund im Sinne des Tierschutzgesetzes. Bis Alternativen zur Verfügung stünden, sei die Fortsetzung der Praxis aber noch rechtmäßig, begründet das Gericht die Entscheidung.
Der Hintergrund: 2013 hatte die rot-grüne Regierung von Nordrhein-Westfalen die umstrittene Praxis per Erlass untersagt. Sie berief sich auf das Tierschutzgesetz. Demnach darf niemand einem Tier ohne „vernünftigen Grund" Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. Zwei Betriebe hatten dagegen geklagt.
45 Mio. Küken werden jährlich getötet
Für die Produktion von Eiern werden bestimmte Rassen gezüchtet, die für die Fleischproduktion nicht geeignet sind. Männliche Küken werden daher vergast. Allein in Deutschland werden pro Jahr rund 45 Millionen männliche Küken getötet. Um die Praxis des Kükentötens zu beenden, hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) mit etwa fünf Millionen Euro die Entwicklung von Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Brut-Ei gefördert, um männliche Küken nicht erst ausbrüten zu müssen.
Auch in Österreich ist das Töten männlicher Küken ein Thema, das Tierschutzorganisationen schon lange anprangern. Aktuell hat die Liste JETZT im Nationalrat einen entsprechenden Antrag gestellt. Allerdings gab keine Mehrheit für eine baldige Behandlung im Gesundheitsausschuss.
(sk)