VfGH hebt Raucherlaubnis nicht auf, Gastro-Rauchverbot kommt trotzdem

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Der Verfassungsgerichtshof wies den Antrag der Wiener Landesregierung ab. Im Juli soll jedoch ein Verbot im Nationalrat beschlossen werden, das auch die ÖVP unterstützt.

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat den Antrag der Wiener Landesregierung zum Tabak- und Nichtraucherschutzgesetz in der seit 1. Mai geltenden Fassung abgewiesen. Bei einer Raucherlaubnis in der Gastronomie sei der rechtspolitischen Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers nicht überschritten, argumentierte der VfGH in einer Aussendung.

Die Wiener Landesregierung hatte die Aufhebung von Bestimmungen beantragt, die für "Räume der Gastronomie" eine Ausnahme vom allgemeinen Rauchverbot an öffentlichen Orten vorsehen. Der Antrag wurde damit begründet, dass diese Bestimmungen gegen mehrere Grundrechte verstoßen würden, vor allem gegen den Gleichheitsgrundsatz, das Recht auf Achtung des Privatlebens sowie das Recht auf Leben. Im Besonderen machte die Wiener Landesregierung eine Ungleichbehandlung von Arbeitnehmern verschiedener Betriebe sowie eine Verletzung des Vertrauensschutzes der Gastronomen geltend.

Der VfGH sieht den rechtspolitischen Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers bei der Raucherlaubnis in der Gastronomie nicht überschritten. In Bezug auf den Arbeitnehmerschutz hält der VfGH fest, "dass die Rechtsordnung in vielfachem Zusammenhang menschliche Verhaltensweisen akzeptiert, die auf die eine oder andere Weise (auch erhebliche) negative Auswirkungen für andere Menschen oder die Allgemeinheit haben können, weil der Gesetzgeber den Freiheitsgewinn höher bewertet als die nachteiligen Folgen". Im demokratischen Rechtsstaat sei es die Aufgabe des Gesetzgebers, hier die Freiheit der einen mit der Schutzbedürftigkeit der anderen und mit den öffentlichen Interessen in Einklang zu bringen.

ÖVP: Rauchverbot kommt

Das Rauchverbot in der Gastronomie kommt, und zwar trotz des Beschlusses des VfGH. Und zwar per 1. November 2019. Die ÖVP bleibe "natürlich" bei ihrer kürzlich gefundenen Linie, eine entsprechende Initiative im Parlament zu unterstützen, sollte der Verfassungsgerichtshof (VfGH) die von ÖVP und FPÖ beschlossene Erlaubnis nicht aufzuheben, hieß es im ÖVP Klub. Dies ist ja nun geschehen.

SPÖ, NEOS und Liste JETZT haben sich schon in der Vergangenheit für das Verbot eingesetzt, die ÖVP war erst nach dem Aus der türkis-blauen Koalition darauf eingeschwenkt. Es sei schon alles ausverhandelt, wurde im ÖVP-Klub erklärt, beschlossen werde das Verbot daher schon in der Juli-Plenarwoche des Nationalrats. In Kraft treten soll es dann im November.

Bedauern bei Sima und SPÖ

Mit großem Bedauern hat Wiens Umweltstadträtin Ulli Sima (SPÖ) das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshof zum Rauchverbot in der Gastronomie zur Kenntnis genommen. "Nun ist das Parlament am Zug", sagte Sima laut einer Aussendung. Die ÖVP müsse ihr Wort halten. Erfreut über den VfGH-Spruch zeigte sich nur die FPÖ.

Das Höchstgericht sehe den Gesetzgeber in der Verantwortung, die "Freiheit der einen mit der Schutzbedürftigkeit der anderen in Einklang zu bringen". Sima, die die Causa vor den VfGH gebracht hatte, forderte daher das Parlament auf, im Sinne des Schutzes der Nichtraucher rasch zu entscheiden und im nächsten Plenum für das Rauchverbot in der Gastronomie zu stimmen.

"Das Erkenntnis des VfGH zum Rauchverbot ist zwar bedauerlich, ändert aber nichts an meiner Position", reagierte SPÖ-Chefin Pamela Rendi-Wagner. Beim Nichtraucherschutz stehe die Gesundheit der Bevölkerung an oberster Stelle. "Das haben wir auch bei unserem Antrag im Nationalrat klar gemacht." Die ÖVP können sich nun entscheiden: Halte sie Wort oder riskiere sie die Gesundheit der Österreicher aus taktischen Gründen. "Die Gesundheit darf niemals parteipolitischer Spielball sein", fügte Rendi-Wagner hinzu.

Bei der Wiener Ärztekammer, Mitinitiator des "Don't Smoke" Volksbegehrens, zeigte man sich überzeugt, dass keine der Parteien nach dem Erkenntnis des VfGH von ihrer Zustimmung zu einem allgemeinen Rauchverbot in der Gastronomie abweichen wird. "Die Frage eines Rauchverbots in der Gastronomie ist grundsätzlich keine politische, sondern ausschließlich eine medizinische im Sinne der Gesundheit der Menschen", sagte Ärztekammer-Präsident Thomas Szekeres.

„Sieg der Vernunft"

Der designierte Wiener FPÖ-Obmann Dominik Nepp kommentierte dagegen das VfGH-Erkenntnis als "Sieg der Vernunft" und als "Gewinn für alle Wiener Gastronomen". "Gerade die Wien mit ihrer allseits geschätzten Heurigen- und Gastronomiekultur kann vorerst aufatmen", meinte Nepp. "Die Abgeordneten zum Nationalrat - allen voran die Kurz-ÖVP - sollten sich an ihren kommenden Abstimmungen daran orientieren", sagte der nicht amtsführende Vizebürgermeister.

In seiner Position gestärkt, "dass das Parlament die Entscheidung für das allgemeine Rauchverbot in der Gastronomie fällen muss", reagierte wiederum NEOS-Gesundheitssprecher Gerald Loacker auf das Urteil. "Wie der VfGH klar macht, obliegt es dem Gesetzgeber, 'die Freiheit der einen mit der Schutzbedürftigkeit der anderen und mit den öffentlichen Interessen in Einklang zu bringen'. Genau deshalb muss der Nationalrat aktiv werden und das Verbot beschließen", betonte Loacker. Auch er forderte von der ÖVP Pakttreue.

(APA)

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