Waldeigentümerin haftete nach starkem Wind nicht.
Wien. Regen, sekundenlange Windspitzen bis zu 70km/h: So gestaltete sich das Wetter, als ein Lkw auf einer niederösterreichischen Landesstraße fuhr. Ein Baum fiel auf das Fahrzeug und beschädigte es. Der Versuch, dafür von der Waldeigentümerin Schadenersatz zu bekommen, scheiterte nun aber vor dem Obersten Gerichtshof.
Schon bei der Beschaffenheit des Baums waren sich die Streitteile so gar nicht eins gewesen. Die Klägerin hatte erklärt, der Baum sei vermorscht, ungesund bzw. schadhaft gewesen. Die Gegenseite erklärte, das Unglück sei nur durch einen Windstoß, also durch höhere Gewalt, verursacht worden. Der Baum hingegen habe sich zuvor bester Gesundheit erfreut.