Nachträgliche Mitteilung

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begehrt von Mag. Hermann Gabriel über seinen rechtskräftigen Freispruch im Hypo-Prozess zu „Hilltop“ und „Blok 67“.

Sie haben am 1. Februar 2018 auf Ihrer unter https://diepresse.com/home/wirtschaft/economist/5364392/ erreichbaren Website einen Artikel mit der Überschrift „Freispruch für alle Angeklagten im Hypo-Prozess „Hilltop“ und „Blok 67““ veröffentlicht. Darin berichten Sie über ein Strafverfahren wegen Untreue gemäß § 153 des Strafgesetzbuches (Hypo-Prozess zu den Fällen ,Hilltop‘ und .Blok‘ 67‘“), in dem neben anderen Mag. Hermann Gabriel angeklagt war.

Mit Urteil des Landesgerichts Klagenfurt als Schöffengericht vom 1. Februar 2018 (AZ 73 Hv 59/17i) wurde Mag. Hermann Gabriel von der Anklage zur Gänze freigesprochen. Die gegen dieses Urteil erhobene Nichtigkeitsbeschwerde der Staatsanwaltschaft wurde mit Beschluss des Obersten Gerichtshofs vom 10. April 2019 (AZ 15 Os 158/18a) zurückgewiesen, womit der Freispruch rechtskräftig ist.

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