Anwalt: Anschlagsplan gegen Strache "völliger Schwachsinn"

Heinz-Christian Strache
Heinz-Christian StracheAPA/GEORG HOCHMUTH
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Ein V-Mann behauptet, ihm seien für einen Anschlag auf den früheren FPÖ-Vizekanzler 100.000 Euro geboten worden. Der Verteidiger des Verdächtigen kündigt eine Verleumdungsanzeige an.

Der Rechtsvertreter des Mannes, der einen Mordanschlag gegen den früheren FPÖ-Obmann und Vizekanzler Heinz-Christian Strache geplant haben soll, bezeichnet die Vorwürfe als "völligen Schwachsinn". Verteidiger Wolfgang Blaschitz kündigte eine Verleumdungsanzeige gegen den Belastungszeugen - eine Vertrauensperson der Polizei - an. Der V-Mann hatte behauptet, sein Bekannter habe ihn im September dazu bringen wollen, in Tötungsabsicht eine Autobombe am Pkw Straches anzubringen und ihm dafür 100.000 Euro geboten.

Wie Blaschitz erläuterte, kennen sich der V-Mann des Wiener Landesamts für Verfassungsschutz (LVT) und der Verdächtige seit längerem "aus dem Suchtgiftmilieu". Beide seien "im kleinkriminellen Bereich" tätig gewesen. Dass sein Mandant im Vorjahr dem damaligen FPÖ-Chef nach dem Leben getrachtet habe, dementierte der Anwalt mit Nachdruck: "Da ist nichts dran." Bei den Behauptungen des Belastungszeugen - laut Blaschitz soll dieser unter anderem wegen Verleumdung vorbestraft sein - handle es sich "um eine Retourkutsche". Der Mann habe seinen Mandanten, der früher eine Bar betrieben habe, wiederholt um Geld gebeten und keines bekommen.

Verdachtslage "derzeit nicht erhärtet"

Strache selbst dürfte Anfang April von dem Ermittlungsverfahren rund um seine Person erfahren haben. Öffentlich gemacht hatte dieses der "Kurier" am Dienstagnachmittag in seiner Online-Ausgabe. Die Staatsanwaltschaft Wien bestätigte, dass wegen versuchter Bestimmung zum Mord ermittelt wird, wies jedoch darauf hin, die Verdachtslage habe sich "derzeit nicht erhärtet", so Behördensprecherin Nina Bussek.

Der Verdächtige hatte bis 29. Mai 2019 in der Justizanstalt Hirtenberg eine achtmonatige Freiheitsstrafe für ein Suchtgiftdelikt und illegalen Waffenbesitz verbüßt. Seither befindet er sich auf freiem Fuß. Trotz des offenen Verfahrens wegen des angeblich geplanten Mordanschlags auf Strache war für die Strafverfolgungsbehörden ein U-Haft-Antrag mangels dringenden Tatverdachts bisher kein Thema.

Das Ermittlungsverfahren ist aufgrund der Prominenz des angeblichen Opfers berichtspflichtig. Wie der Sprecher der Oberstaatsanwaltschaft Wien, Michael Klackl, erklärte, liegt der Vorhabensbericht der Staatsanwaltschaft noch nicht vor. Verteidiger Blaschitz zeigte sich zuversichtlich, dass es zu keiner Anklage kommen und das Verfahren eingestellt wird.

(APA)

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