Gemeindebund-Chef will auch 13./14. Gehalt für Pflege verwenden

Fuesze eines Mannes der im Rollstuhl sitzt Aufgenommen in einem Pflegeheim 27 04 2018 Berlin NU
Fuesze eines Mannes der im Rollstuhl sitzt Aufgenommen in einem Pflegeheim 27 04 2018 Berlin NUimago images / photothek
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Von Menschen, die stationär gepflegt werden, wird derzeit das Einkommen einbehalten, 20 Prozent davon bekommen sie als Taschengeld. Gemeindebund-Präsident Alfred Riedl will auch Sonderzahlungen in die Pflege umleiten.

Die Pflege und deren Finanzierung wird ein immer drängenderes Thema für die Politik. Die Begehrlichkeiten des Gemeindebunds in dieser Causa skizziert dessen Präsident Alfred Riedl in der "Tiroler Tageszeitung". "Wer einen Menschen ab der Pflegestufe 4 betreut, dem sollten Pensionszeiten angerechnet werden." Ob der belastenden Tätigkeit sollten pflegende Angehörige zudem auf Kur gehen können.

"Qualitatives Unterstützungspersonal" für jene, die zu Hause gepflegt werden müssen, sei ebenfalls vonnöten, sagt Riedl. Außerdem sollen auch das 13./14. Gehalt für die Pflege verwendet werden. Von Menschen, die stationär gepflegt werden, wird derzeit das Einkommen einbehalten, 20 Prozent davon bekommen sie als Taschengeld. Sonderzahlungen - das 13. und 14. Gehalt - werden nicht angetastet. "Im Juni und November kommen dann immer Besucher im Pflegeheim vorbei, die man den Rest des Jahres dort nicht sieht. Sie holen die Sonderzahlungen ab", berichtet Riedl. Er plädiert dafür, die Sonderzahlungen anderweitig zu verwenden: "Jemand, der stationär gepflegt wird, sollte auch sein 13. und 14. Gehalt für die Finanzierung verwenden müssen."

Bürgermeister haften

Die Bedingungen für Bürgermeister beklagt Riedl. Die Ortschefs seien sozialrechtlich nicht abgesichert. Die Entlohnung sei "nicht adäquat im Vergleich zu der in der Privatwirtschaft. Und bei jeder Entscheidung steht ein Bürgermeister mit einem Fuß im Kriminal." Minister und Abgeordnete hätten "keine strafrechtliche Verantwortung, ein Bürgermeister habe diese. "Wenn er Verzugszinsen nicht in Rechnung stellt bei einem Abgabenbescheid, steht er vor dem Staatsanwalt. Wenn in einem Teich ein Hecht ist, von dem ein Schwimmer gebissen werden könnte, wird der Bürgermeister bestraft. Diesen Fall gab es, einer musste 14.000 Euro zahlen", sagt Riedl.

Und weil ein Ortsoberer "an der Front" sei, "bekommt er die Emotionen einer zunehmenden Wutgesellschaft zu spüren - Beschimpfungen, Bedrohungen, auch via soziale Netzwerke. Das fordert psychisch." In Richtung höherrangiger Politiker konstatiert Riedl: "Eigentlich müsste jeder Minister und Abgeordnete Bürgermeister gewesen sein, damit er weiß, wie es vor der Haustüre zugeht."

(APA)

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