Fotobeweis

Abstimmung zu Identitären-Auflösung wurde falsch gewertet

Presidents of the Parliament Bures, Sobotka and Kitzmueller pose for photographers during a session of the parliament in Vienna
Presidents of the Parliament Bures, Sobotka and Kitzmueller pose for photographers during a session of the parliament in Vienna(c) REUTERS (Leonhard Foeger)
  • Drucken

Ein unverbindlicher Antrag im Parlament zur Auflösung von Vereinen der rechtsextremen Identitären wurde von der Mehrheit der Abgeordneten angenommen - aber als abgelehnt registriert.

Im Nationalrat dürfte es im September zu einem Abstimmungsfehler gekommen sein, der niemandem auffiel. Einer Fotodokumentation zufolge wurde ein - unverbindlicher - Entschließungsantrag als abgelehnt gewertet, obwohl eine Mehrheit der Abgeordneten dafür gestimmt hatte, berichtete das Onlinemedium „Addendum“ am Freitag. Österreichs Nationalrat verfügt bis heute über keine elektronische Abstimmungsanlage.

Der Antrag stammte von der Liste Jetzt. Es ging um die Aufforderung an den Innenminister, die Vereine der Identitären aufzulösen. SPÖ und FPÖ (vor der Wahl Ende September noch mit einer Mehrheit ausgestattet, Anm.) stimmten gegen den Antrag, ÖVP, Neos und Liste Jetzt dafür. Es waren jedoch einige Mandatare nicht im Raum - und die Abstimmung endete letztlich mit fotografisch dokumentierten 70 Stimmen für und 67 Stimmen gegen die Entschließung.

Foto ändert nichts an offiziellem Ergebnis

Die Dritte Nationalratspräsidentin Anneliese Kitzmüller (FPÖ) bemerkte dies offensichtlich nicht. "Das ist die Minderheit, abgelehnt", stellte sie fest. Formal blieb es auch dabei: Das festgestellte Abstimmungsergebnis wurde in der Sitzung nicht in Zweifel gezogen und auch nicht beeinsprucht, als das amtliche Protokoll zur Einsicht auflag, wie in der Parlamentsdirektion erklärt wurde. Damit ist es gültig, egal, was nun ein Foto belegt.

Wobei es nicht so ist, dass sich die Vorsitzenden bei Abstimmungen einfach auf die Mehrheitsverhältnisse der Fraktionen und Klubzwang beim Abstimmungsverhalten verlassen: Ein bis zwei Mal pro Gesetzgebungsperiode kommt es durchaus vor, dass ein Ergebnis in Zweifel gezogen und nachgezählt wird, heißt es im Parlament.

Sorge um den Klubzwang

Ausräumen könnte man solche Unwägbarkeiten, wenn im Nationalrat eine elektronische Abstimmungsanlage eingeführt würde, wie sie in den Parlamenten anderer Staaten längst üblich ist. Die Möglichkeit zur Nutzung einer solchen Anlage wurde bereits 1998 in die Geschäftsordnung aufgenommen - eine Verpflichtung jedoch nicht. Die Parteien müssten sich darauf einigen und die Geschäftsordnung entsprechend adaptieren.

Ein Hindernis dafür könnte die Sorge der alteingesessenen Fraktionen um den Klubzwang sein. Wird verdeckt elektronisch abgestimmt statt im Plenarsaal aufgestanden, können sie die Klubtreue ihrer Mandatare bei den Abstimmungen nicht mehr kontrollieren. Würde hingegen jede Abstimmung namentlich dokumentiert, müsste jeder Mandatar persönlich dafür gerade stehen. Zudem wäre jedes Votum eine "namentliche Abstimmung", was derzeit nur in Ausnahmefällen und auf Antrag vorkommt.

Technisch möglich wird die elektronische Abstimmung jedenfalls bald sein. Im sanierten Parlament, das in zwei Jahren fertig sein soll, werden die Voraussetzungen dafür geschaffen.


>> zum Bericht von „Addendum“ 

(APA)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.