OGH: Gold ist spekulative Anlage, nicht mündelsicher

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Das Vermögen von Kindern darf nicht in Goldbarren und -münzen angelegt werden. Denn Gold ist eine spekulative Anlage und daher nicht mündelsicher, entschied der Oberste Gerichtshof.

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat in einer aktuellen Entscheidung  die Veranlagung von Sparvermögen von Kindern in Gold als nicht "mündelsichere" Veranlagung angesehen. Hintergrund der Entscheidung ist die geplante Umschichtung des gesamten Geldvermögens von rund 350.000 Euro vom Sparbuch von zwei Minderjährigen in Goldbarren und -münzen. Begründet wurde dieses Vorhaben mit den Vertrauensverlust in die Banken, den möglichen Bonitätsverlust des Staates aufgrund der Bankenrettung und drohende Inflationsgefahren. 

In der Entscheidung schloss sich der OGH dem Erstgericht an, das von einem spekulativen Charakter bei Gold ausgegangen war, und verweigerte die Vermögensumschichtung, heißt es in dem in der Fachzeitschrift "Zak" (Zivilrecht aktuell) veröffentlichen Urteil. Generell gelte der Grundsatz, dass Sicherheit vor Ertrag gehe.

Gold wurde spekulativ

"Gerade die wirtschaftliche Entwicklung des letzten Jahres habe gezeigt, dass eine spekulative Anlage von Geld zu großen finanziellen Nachteilen führen könne", heißt es in dem Urteil. Und weiter: "Gold sei letztlich nichts anderes als eine Anlage mit spekulativem Wert. Früher möge es als klassisches Veranlagungsmittel bezeichnet worden sein, durch die Entwicklung der letzten Jahre sei dies jedoch fraglich geworden." Als sicher geltende Anlageformen nennt das Gesetz unter anderem Mündelgeldsparbücher, bestimmte Wertpapiere und Liegenschaftsvermögen.

(APA)

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