Gastkommentar

Eine Begünstigung Minderqualifizierter

Hausdurchsuchungen dienen der Sicherung von Beweismitteln. Sie entfalten aber auch starke Innen- und Außenwirkung.

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Derzeit verhandeln zwei Parteien zahlreiche Gesetzes- und Personalprojekte. Das nennt man Koalitionsverhandlungen. Mit Sicherheit werden einige Leute Minister werden, für deren Erfolg man a priori nicht die Hand ins Feuer legen kann. Selbst Hartwig Löger wurde einst ein ziemlich guter Finanzminister. Hätte ein Personalberater im Jahr 2017 den damaligen Vorstand einer Versicherungsgesellschaft in die engere Auswahl genommen? Heute will er nicht mehr. Unabhängig von der Causa Casinos wird er sich sein Leben lang für erpressbar halten – wie praktisch jeder politische Mensch, dessen Mobiltelefon ausgelesen wurde.

Personalentscheidungen sind oft heikle Gesamtpakete. Noch heikler wird es, wenn diese Gesamtpakete von den Strafverfolgungsbehörden überprüft werden und sich diese dabei ihres schärfsten Schwertes, der Haudurchsuchungen, bedienen. Hausdurchsuchungen dienen der Sicherung von Beweismitteln. Tatsächlich entfalten sie aber auch eine starke Innenwirkung. Hausdurchsuchungen haben Demütigungscharakter, wenn fremde Leute in die eigene Wohnung eindringen, alles durchsuchen und selbst intimen SMS- und E-Mail-Verkehr mitlesen. Jeder, der sein Handy morgens einmal zu Hause vergessen hat, weiß, wie nackt man sich den ganzen Tag fühlt. Ohne Handy kann man heute nicht einmal mehr Überweisungen tätigen.

Hausdurchsuchungen wirken aber auch nach außen. Sie sind PR-Instrumente. Hier scheinen die Strafverfolgungsbehörden von der Politik gelernt zu haben. Insbesondere dann, wenn die öffentlichen Ankläger öffentliche Amtsträger ins Visier nehmen, gelangen Berichte über Hausdurchsuchungen ebenso rasch wie wohldosiert an die Öffentlichkeit. Motto: Schaut, was wir uns trauen. Wir nehmen keine Rücksicht. Man kann sogar den Eindruck gewinnen, dass die Außenwirkung Priorität hat, wenn die Verfahren selbst im Sande verlaufen. Beim BVT wurden nicht nur die Haudurchsuchungsanordnungen großteils von der Instanz als rechtswidrig aufgehoben, sondern als unbeabsichtigte Nebenfolge gleich der ganze Geheimdienst in langfristige Kalamitäten gestürzt. Die Verurteilungsrate ist bislang null, und das dürfte sich kaum ändern. Der Schaden erscheint enorm.

Die Anwendung des Korruptionsstrafrechts auf die Prüfung von Personalia im Zusammenhang mit einer staatlichen Minderheitsbeteiligung hat noch einen weiteren bedenklichen Effekt: Welcher Leistungsträger wird sich zukünftig der Politik zur Verfügung stellen, wenn er ständig um sein Hausrecht und seine Intimsphäre fürchten muss? Damit wird ein Teufelskreis in Gang gesetzt: Nur noch Durchschnittstypen, die den Anweisungen der PR-Abteilungen folgen, gelangen in staatliche Spitzenfunktionen. So erreicht unser Korruptionsstrafrecht das Gegenteil dessen, wofür es geschaffen wurde: Es begünstigt die Minderqualifizierten.

Aktivismus der StA bremsen

Zwecks Ausgleichs von Propaganda und Substanz sei daher ein Hinweis gestattet: Wenn das Verhältnis der Anzahl der Verteilungen zur Anzahl der Hausdurchsuchungen unter jenem des beruflichen Erfolgs von Entscheidungsträgern zu deren mutmaßlicher Qualifikation liegt, sollte man den Aktivismus der Staatsanwaltschaften bremsen. Balsac schreibt in einer Novelle, dass Ärzte, Priester und Anwälte ihre Nebenmenschen deshalb gering schätzen, weil sie so viel über ihre negativen Seiten wissen. Vielleicht schätzen diese Berufsgruppen ihre Mitwelt nur realistisch ein. Jeder hat sein Skelett im Schrank. Eine Öffentlichkeit, die zum strafrechtlich abgesicherten Idealismus neigt, muss hingegen scheitern. Wie immer ist der Weg zur Hölle mit übertriebenen Vorsätzen gepflastert.

Dr. Georg Vetter (geboren 1962) ist Anwalt und Präsident des Clubs unabh. Liberaler.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 20.11.2019)

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