Ausland

Schweden schließt die Akte Julian Assange

Wikileaks-Gründer Julian Assange hat die Vergewaltigungsvorwürfe aus Schweden stets bestritten.
Wikileaks-Gründer Julian Assange hat die Vergewaltigungsvorwürfe aus Schweden stets bestritten.(c) APA/AFP/DANIEL LEAL-OLIVAS (DANIEL LEAL-OLIVAS)
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Vorwürfe gegen WikiLeaks-Gründer. Stockholm stellt die Untersuchung wegen des Verdachts auf Vergewaltigung ein.

Stockholm. Die schwedische Justiz ermittelt nicht länger wegen des Verdachts auf Vergewaltigung gegen Julian Assange. Die Voruntersuchungen gegen den WikiLeaks-Gründer würden eingestellt, teilte die stellvertretende Staatsanwältin Eva-Marie Persson am Dienstag mit. Der entsprechende Vorfall liege mittlerweile neun Jahre und damit so lang zurück, dass sich die Beweislage deutlich abgeschwächt habe. „Nach meiner Einschätzung reichen die Beweise für eine Anklage nicht aus“, sagte sie bei einer Pressekonferenz. Die Entscheidung sei nach der Befragung von sieben Zeugen getroffen worden.

Die Vorwürfe gegen den 48-jährigen Australier hatten die Justiz und die Medien jahrelang beschäftigt. Erhoben worden waren sie von zwei Frauen, die angaben, Assange im Jahr 2010 in Stockholm getroffen zu haben. Er soll eine Schwedin vergewaltigt, andere sexuell genötigt haben. Assange selbst hatte die Vorwürfe stets bestritten.

Sieben Jahre Botschaftsasyl

Sieben Jahre lang hatte sich der WikiLeaks-Gründer in der ecuadorianischen Botschaft in London verschanzt, um einer Auslieferung nach Schweden wegen des Vergewaltigungsvorwurfs zu entgehen. Im April dieses Jahres hatte die neue Regierung in Quito das Botschaftsasyl beendet. Die britischen Behörden nahmen Assange daraufhin fest. Derzeit sitzt er eine fast einjährige Haftstrafe wegen Verstoßes gegen Bewährungsauflagen ab.

Mit der schwedischen Entscheidung, die Untersuchung einzustellen, erspart sich die Regierung in London das Dilemma, über zwei konkurrierende Auslieferungsanträge entscheiden zu müssen: von Schweden und den USA. Für Assange selbst wird sich dagegen vorerst nichts ändern.

Bei Schuldspruch: 175 Jahre Haft

In den USA ist er wegen der Veröffentlichung geheimer Dokumente und Verstößen gegen das Anti-Spionage-Gesetz angeklagt. Unter anderem soll er der Whistleblowerin Chelsea Manning geholfen haben, geheime Dokumente zu Einsätzen der US-Armee im Irak und in Afghanistan zu veröffentlichen. Die Regierung in Washington hat seine Auslieferung beantragt. Die Hauptanhörung in dem Verfahren ist für den 28. Februar angesetzt. Im Falle eines Schuldspruchs in allen 18 Anklagepunkten droht Assange in den Vereinigten Staaten eine Strafe von offiziell 175 Jahren Haft.

Die schwedische Staatsanwältin Persson betonte, dass sie die Aussage der betroffenen Frau ungeachtet der mangelnden Beweise weiterhin für glaubwürdig halte. Sie machte auch deutlich, dass die Entscheidung noch beeinsprucht werden könne. 2017 waren die Vorermittlungen gegen Assange in Stockholm schon einmal eingestellt worden, weil es der Staatsanwaltschaft nicht gelungen war, die Vorwürfe ausreichend zu untersuchen. Nach der Festnahme des WikiLeaks-Gründers war die Untersuchung über eine mögliche Vergewaltigung wieder aufgenommen worden. Die anderen Vorwürfe sind inzwischen verjährt. (ag./raa)

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