Gastbeitrag

Recht am Bild: Verkehrssünden machen noch keinen Video-Star

Ein Video ist mit dem Smartphone schnell gemacht. Aber nicht immer darf man es weiterverbreiten.
Ein Video ist mit dem Smartphone schnell gemacht. Aber nicht immer darf man es weiterverbreiten.(c) Bloomberg (Xaume Olleros)
  • Drucken

Ein Linzer Fall zeigt, wie problematisch Handy-Videos werden können.

Gastkommentare und Beiträge von externen Autoren müssen nicht der Meinung der Redaktion entsprechen.

Linz. Smartphones machen es möglich. Zu jeder Zeit und bei jeder Gelegenheit kann man der Nachwelt nicht nur bloß verfängliche Nachrichten hinterlassen, sondern auch Fotos und Videos aufnehmen und diese in Sekundenschnelle mit Freunden oder der ganzen Welt via WhatsApp, Facebook und Co. teilen. Dabei können Fotos und Videos eine hohe Eingriffsintensität für die jeweils abgebildeten Personen aufweisen. Und sie verleihen – gewollt oder nicht – dem Urheber der digitalen Aufnahme eine gewisse Macht über den Abgebildeten.

So auch kürzlich im Fall der 49-jährigen Linzerin, die im städtischen Frühverkehr vier Verkehrsunfälle verursachte und dabei per Handykamera gefilmt wurde. Welchen Weg das Video dann immer genommen haben mag, es verbreitete sich jedenfalls viral und zwar so rasant, dass es auf vielen Handys zu finden war, noch bevor in den Tagesnachrichten darüber berichtet werden konnte. Aber ist das in Ordnung? Denn in die Aufnahme und anschließende Verbreitung eingewilligt haben die Betroffenen offenkundig nicht.

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.