Anlegerrechte: AvW: Mehr Zeit für Forderungsanmeldung

Klagenfurt (APA). Das Landesgericht Klagenfurt hat die Frist für die Anmeldung von Forderungen bei den Insolvenzen der AvW Gruppe und der AvW Invest verlängert. Wegen der ausstehenden Entscheidung des Obersten Gerichtshofes (OGH) über den Status der Genussscheine mit Kündigungsverzicht wurde die Frist vorerst bis 30. September erstreckt.

Die Kärntner AvW-Finanzgruppe musste am 4.Mai Insolvenz anmelden. Eineinhalb Wochen davor war Firmenchef Wolfgang Auer-Welsbach wegen Flucht- und Verdunkelungsgefahr in Untersuchungshaft genommen worden, die jüngst bei einer Haftverhandlung verlängert wurde.

Die Überschuldung der AvW liegt bei 190 bis 240 Millionen Euro. Von der Insolvenz sind rund 12.500 Genussscheininhaber betroffen, die um ihr Geld bangen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 12.06.2010)

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