Grasser-Prozess

Angeklagter W.: "... wenn man sich von mir aufs Glatteis geführt fühlt"

Blick in den Großen Schwurgerichtssaal des Wiener Straflandesgerichts
Blick in den Großen Schwurgerichtssaal des Wiener StraflandesgerichtsAPA/HERBERT NEUBAUER
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Eine Zeuge hat behauptet, er sei von dem im Buwog-Prozess mitangeklagten Schweizer Vermögensberater Norbert W. bei der Zuordnung von Geldflüssen angelogen worden. Dieser kontert.

Nach längerer Abwesenheit ist am Dienstag der im Korruptionsprozess um die Affären Buwog und Terminal Tower mitangeklagte Schweizer Vermögensberater Norbert W. im Großen Schwurgerichtssaal des Wiener Straflandesgerichts erschienen. Er war zuletzt von einem Zeugen belastet worden, der als Banker der Raiffeisenbank Liechtenstein (RBL) tätig war. Dieser fühlte sich von W. bei der Zuordnung von Geldflüssen angelogen.

Denn W. hatte angegeben, Wirtschaftlich Berechtigte der Mandarin-Gesellschaft (eine Offshore-Gesellschaft mit Sitz auf Belize), die ein Konto bei der RBL eröffnete, sei seine eigene Mutter, die eine Erbschaft erwarte. Allerdings floss dann Geld, 500.000 Euro, auf das Mandarin-Konto von einem Konto ("400.815" bei der Hypo Investment Bank Liechtenstein), auf das Ex-FPÖ-Generalsekretär Walter Meischberger als Kontoinhaber eingetragen war. Die Anklage rechnet dieses Konto jedoch dem Hauptangeklagten Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser zu, was dieser und Meischberger bestreiten. Dass das Geld von einem Konto Meischbergers kam, das hätte die Bank erkennen müssen, meinte nun W. am Dienstag.

W. widersprach vor Richterin Marion Hohenecker dem vergangene Woche einvernommenen Zeugen, bei dessen Befragung er nicht anwesend war. Die Aussagen von Raiffeisenbanker Wolfgang Z. seien "sehr weit hergeholt" gewesen und hätten teilweise nicht den Tatsachen entsprochen. So wollte Z. nach der Kontosperrung des Mandarin-Kontos als Geschäftsführer bei W.s Firma anheuern, sagte der Schweizer Vermögensverwalter - und nicht seine Liechtensteiner Konzession zur Vermögensverwaltung erwerben, wie Zeuge Z. ausgesagt hatte.

Dass Z. für ihn arbeiten habe wollen ist für W. der Beweis, dass sich der Zeuge wohl nicht von ihm hereingelegt gefühlt haben könne. Seiner Ansicht nach verhalte man sich so nicht, "wenn man sich von mir aufs Glatteis geführt fühlt". Die vom Zeugen in den Bankunterlagen gemachten Ausführungen zu den Transaktionen am Mandarin-Konto - etwa dass eine hohe Bareinzahlung Geld von einem Konto von W.s Mutter bei der UBS-Bank sei - seien nicht von ihm, W. Er vermutete, dass Z. das wohl selber so ausgefüllt habe, weil man die Kunden damit nicht belasten wollte und Angst vor Kundenschwund gehabt hätte.

Meischberger vermutlich nicht getroffen

Als erste Zeugin wurde am Dienstag dann eine Mitarbeitern der Liechtensteiner Landesbank (LLB) befragt worden, wo die beiden Bankberater von der Hypo Investment Bank Liechtenstein nach ihrem dortigen Ausscheiden einen Großteil ihrer Kunden hin mitnahmen und für sie dort Konten eröffneten, darunter auch Meischberger. Die Zeugin Sandra M. hatte nach rund zehn Jahren aber wenig Erinnerungen an die Abläufe. Richterin Hohenecker ging mit ihr die Kontoeröffnungsunterlagen aus dem Jahr 2009 durch. Am neuen Konto Meischbergers bei der LLB war zur Mittelherkunft angegeben, "Provisionen aus Immobiliengeschäften in Ungarn und Australien". Tatsächlich handelte es sich bei den Mitteln um einen Teil der Buwog-Provision.

Sie habe vermutlich Meischberger nie getroffen, denn die Geschäfte seien über dessen Vermögensverwalter Christoph W. gelaufen. Diesen habe auch die Sorgfaltspflicht getroffen, die Bank hätte nur in Ausnahmefällen von Vermögensverwaltern betreute Konten überprüft. Damals habe man sich auf die Angaben von Vermögensverwaltern großteils verlassen, heute prüfe die Bank alles selber, sagte sie.

Entsprechend kurz dauerte ihre Befragung via Videokonferenz aus Liechtenstein. Auch der nächste Zeuge wird aus dem Fürstentum zugeschaltet. Insgesamt sind für den 129. Verhandlungstag im Grasser-Prozess fünf Zeugenbefragungen vorgesehen.

(APA/Red.)

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