Schmerzengeld

17-Jährige darf um Schwester trauern

Auch Erwachsene kann der Tod von Geschwistern so stark treffen, dass sie ein Recht auf Schmerzengeld haben.
Auch Erwachsene kann der Tod von Geschwistern so stark treffen, dass sie ein Recht auf Schmerzengeld haben.(c) imago images/Udo Gottschalk (PRESSEFOTOGRAFIE UDO GOTTSCHALK)
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Weil ihre Schwester nach Einnahme der Anti-Baby-Pille starb, klagte eine Frau deren Ärztin. Die Unterinstanz fand, mit 17 trauere man nicht so stark. Der OGH sieht das anders.

Wien. Mit 17 sei man schon fast erwachsen. Und in diesem Alter sei die Nahebeziehung zu einer 20-jährigen Schwester nicht mehr so groß, selbst wenn man mit ihr zusammengelebt habe. Das befanden zwei Gerichtsinstanzen und verwehrten einer Frau nach dem Tod ihrer Schwester Trauerschmerzengeld. Eine Entscheidung, die der Oberste Gerichtshof (OGH) nicht stehen lassen wollte.

Trauerschmerzengeld steht in keinem Gesetz, die Richter haben es in Analogie zum Ersatz für Sachen entwickelt. Zerstört man etwas und setzt dabei ein schweres Verschulden, muss man den Wert der besonderen Vorliebe ersetzen (also mehr als den Marktwert). Umgemünzt auf Menschen stellten die Höchstrichter schon in der Vergangenheit klar, dass Trauer abzugelten ist. So können Eltern um ihre Kinder trauern oder umgekehrt. Auch ein erwachsener Mann bekam schon Geld, weil seine Mutter bei einem Verkehrsunfall getötet worden war. Selbst für erwachsene Geschwister wurde bei inniger Beziehung (ein Mann verlor seinen behinderten Bruder, um den er sich gekümmert hatte) bereits ein Schadenersatz bejaht.

Und so verlangte nun auch die zum Zeitpunkt des Todes ihrer Schwester noch 17-jährige Frau Schadenersatz. Die Frauenärztin solle 17.000 Euro zahlen, weil sie der Schwester zu leichtfertig eine Probepackung der Anti-Baby-Pille verschrieben habe. Die Ärztin habe nicht das Ergebnis eines Tests abgewartet, der eine erhöhte Thrombosegefahr anzeigte, so der Vorwurf. Die Schwester starb an einer Lungenarterienembolie. Die Frauenärztin entgegnete, dass die Testwerte im Normbereich gewesen seien, sie habe alle Sorgfaltspflichten eingehalten.

Das Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen schloss Trauerschmerzengeld für die Schwester aus. Denn die schon fast erwachsene Frau sei durch den Behandlungsvertrag, den ihre Schwester mit der Ärztin abgeschlossen habe, nicht mitgeschützt. Auch sonst liege kein Haftungsgrund vor.

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