Die Landesregierung verlangte die Rückzahlung von einer halben Million Euro an nicht verbrauchter Klubförderung. Das Höchstgericht sieht sich nicht zuständig.
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) ist nicht zuständig für eine Klage des Landes Kärnten gegen die 2018 aus dem Landtag ausgeschiedenen Grünen auf Rückzahlung der nicht verbrauchten Klubförderung. Es geht um rund 500.000 Euro. Wie der VfGH am Donnerstag mitteilte, sei man für vermögensrechtliche Ansprüche nur dann zuständig, wenn sie sich gegen Bund, Länder, Gemeinden oder Gemeindeverbände richten.
Deshalb wurde die Klage, welche die Landesregierung im September beschlossen hatte, zurückgewiesen. Die Prozessvoraussetzungen lägen nicht vor, hieß es in der höchstgerichtlichen Aussendung: "In seiner Klage hatte das Land Kärnten vom beklagten Landtagsklub verlangt, über die dem Klub gewährte Klubförderung Rechnung zu legen und den im Vermögen des Landtagsklubs verbliebenen (sowie allenfalls den in der Zwischenzeit nicht widmungsgemäß verbrauchten) Betrag samt Zinsen an das Land zurückzuzahlen."
Die Grünen hatten bei der Landtagswahl 2018 den Wiedereinzug in den Landtag nicht geschafft, sie hatten zu diesem Zeitpunkt aber noch 500.000 Euro aus der Klubförderung angespart. Die Klubförderung wird jährlich ausgezahlt, eine Übertragung nicht verbrauchter Gelder ist möglich, allerdings nur, solange eine Partei auch im Landtag vertreten ist. Die Grünen präsentierten ein Gutachten, laut dem es rechtlich nicht vorgesehen sei, das Geld zurückzuzahlen. Völlig anders die Sicht des Landes, ebenfalls untermauert durch ein Gutachten: Nicht verbrauchte Klubförderungen seien "aufgrund der Zweckwidmung an das Land zurückzuzahlen". Ob die Frage der Zuständigkeit in den Gutachten behandelt wurde, war zunächst unklar.
Grüne wollen mit Geld Klagekosten zahlen
Die Kärntner Grünen-Chefin, Olga Voglauer, erklärte am Donnerstag angesichts der Zurückweisung der Klage durch den VfGH, dass die Partei die 500.000 Euro an nicht verbrauchter Klubförderung auf einem Konto "gesichert" und bisher nicht verwendet habe. Allerdings werde man davon etwaige Kosten für Rechtsberatung bezahlen, die durch Klagen des Landes entstehen.
Bisher habe man keine Kosten gehabt, aber: "Wir müssen abwarten, ob wir für die Rechtsberatung noch Rechnungen bekommen." Voglauer hofft, dass nun der Landtag einen Beschluss zum Einfrieren der rund 500.000 Euro nicht verbrauchter Klubförderung fasst. Der Verfassungsausschuss habe ja bereits in die Richtung entschieden, dass das Geld eingefroren wird und an die Grünen geht, wenn sie wieder gewählt werden. Die nächste Landtagswahl würde in Kärnten regulär 2023 stattfinden.
Eine Reaktion der Landesregierung auf die Zurückweisung ihrer Klage war zunächst noch ausständig. Damit war unklar, ob das Land nun den regulären Zivilrechtsweg einschlagen oder anders vorgehen wird. (APA)