Gastkommentar

Die Richter und die Integration

Sozialhilfe-Entscheid. Es geht um die Frage, ob der Staat für eine kostenlose Leistung seinerseits eine Gegenleistung verlangen darf.

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Die Verfassungsrichter sprechen Recht und machen Politik – absichtlich oder unabsichtlich; im Fall der Aufhebung der von der türkis-grünen Regierung beschlossenen Bindung der Sozialhilfe an bestimmte Integrationsleistungen wohl absichtlich. Der Verfassungsgerichtshof hält es für „nicht sachgerecht“, den Bezug der vollen Sozialhilfe alias Mindestsicherung an Mindestkenntnisse der deutschen (oder auch englischen) Sprache zu binden.

In welchem elfenbeinernen Turm müssen Richter leben, die meinen, man könne auch ohne Deutsch einen anderen Arbeitsplatz finden als den eines Zeitungsausträgers? Wie soll sich jemand auch nur mit einem AMS-Berater verständigen können, ohne Deutsch oder Englisch zu sprechen? Bei einer Jobbörse im Frühjahr in Wien konnten nur wenige der angebotenen Arbeitsplätze vergeben werden, weil Postenbewerbung heute fast nur noch online möglich ist. Dazu muss man sich schriftlich – oft genug ohnehin auch auf Englisch – ausdrücken können, gleichgültig mit welchem Endgerät.

Deutsch zu verlangen ist also keineswegs schikanöse „Symbolpolitik“, wie jemand behauptet hat. Die nun vom Verfassungsgerichtshof verworfene Regelung hätte die Möglichkeit geschaffen, Immigranten kostenlos bis zum Niveau B1 des gemeinsameneuropäischen Referenzrahmens zu bringen. B1 könnte man mit „mäßig fortgeschritten“ definieren.

Es gibt übrigens auch nicht zu wenige Sprachkurse, wie immer wieder behauptet wird, und auch genug Mittel dafür. Allein das AMS hat in diesem Jahr 22.000 Plätze von B1 aufwärts angeboten. Für Sprachkurse von der Alphabetisierung bis A1 ist das Außenministerium zuständig, sie werden vom Österreichischen Integrationsfonds vergeben, damit die höchst notwendige Qualitätskontrolle garantiert ist. Es gibt keinen Einwanderer, der sich darauf ausreden kann, er habe keinen Sprachkurs bekommen.

Momentan haben rund 32.000 Ausländer keine Arbeit. Ob man es als einen großen Erfolg betrachtet, dass von der Immigrationswelle der Jahre nach 2015 die Hälfte der Menschen (wir reden nur von den Männern) auf einem Arbeitsplatz ist, darüber lässt sich streiten. Man kann beklagen, dass das Glas halb leer ist, oder sich freuen, dass es halb voll ist. In Wien sind zweiDrittel der Bezieher von Sozialhilfe Ausländer, im österreichischen Schnitt rund die Hälfte.

Illusion vom „Goodwill“

Aufgehoben hat der Gerichtshof auch die degressive Gestaltung der Kinderleistungen aus der Sozialhilfe – wohlgemerkt nicht der Familienbeihilfe, wie gern fälschlich behauptet wurde. Diese bleibt unberührt. Vor einem formalen Gleichheitsbegriff ist eine solche Regelung fragwürdig. Dass allerdings eine Summierung von Sozialleistungen aus dem Titel Familie sehr schnell das Einkommen eines Arbeitenden in mittlerer Stellung erreichen und übertreffen kann, stellt ein Gerechtigkeitsproblem dar. Das hat die Regierung immer ins Treffen geführt. Die Richter sind nicht die Einzigen, die sich der Illusion hingeben, Integration sei nur ein Goodwill – und dürfe nicht auch mit Verpflichtungen und Zwang einhergehen. Sie übersehen gern, dass die Formel vom „Fördern und Fordern“ zwei Teile hat.

Letztlich geht es um die Frage, ob der Staat für eine kostenlose Leistung seinerseits vom Empfänger eine Gegenleistung verlangen darf. Oder anders gesagt: Darf man auch die Sozialpolitik als Instrument der Integrationspolitik einsetzen? Der Verfassungsgerichtshof scheint das zu verneinen. Er sagt aber nicht, welche Steuerungsmöglichkeiten für Integration der Politik dann noch bleiben.

Hans Winkler war Leiter der Wien-Redaktion der „Kleinen Zeitung“ und ist Kolumnist der „Presse“.

E-Mails an: debatte@diepresse.com

("Die Presse", Print-Ausgabe, 21.12.2019)

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