Wolfgang Großruck (hier als Dritter von links mit den Abgeordneten Rainer Widmann, Stefan Petzner und Christine Marek im März 2013 im Nationalrat) las gerne seine Reime vor.
Abgeordnete

Singen, Dichten, Puppenspiel, als Mandatar, da darf man viel

Ein Vorarlberger Mandatar packte seine Mundharmonika aus. Er ist nicht der erste Abgeordnete, der im Dienst seine Kunst entfaltete.

Wien. Wenn Politiker über das Budget diskutieren, ist für Harmonie meist wenig Platz. Im Vorarlberger Landtag aber packte diese Woche der grüne Abgeordnete Bernhard Weber seine Mundharmonika aus. Vom Rednerpult aus spielte er die Coverversion eines Blues („Mannish Boy“) und sang dazu. Das war ungewöhnlich, aber nicht unpassend, ging es doch um das Budget für Kultur und Kunst. Weber war auch nicht der erste Parlamentarier, der zu künstlerischen Darbietungen griff. Da wurde von Abgeordneten schon ganz anders gesungen, gespielt oder gedichtet.

Bereits in der Monarchie fand die Musik Einzug in den in Wien tagenden Reichsrat. Führend waren diesbezüglich tschechische Abgeordnete, die sogar Ratschen und Tschinellen mitbrachten. Aus künstlerischer Sicht waren die Auftritte endenwollend, die Musik wurde eingesetzt, um andere am Pult redende Abgeordnete zu stören. Dass der in Wien sitzende Reichsrat überhaupt für Böhmen zuständig war, missfiel schließlich vielen der aus dieser Region stammenden Abgeordneten. Um Abstimmungen zu verzögern, wurden am Rednerpult auch gern Gedichte in der Muttersprache vorgetragen.

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