Bundesrat

FPÖ blockiert Ministerien nicht

(c) Die Presse (Clemens Fabry)
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Die neuen Kompetenzen der Regierung könnten von der Länderkammer verzögert werden – die FPÖ entschied sich aber dagegen.

Wien. Die Aufteilung der neuen Ressorts in der Regierung ist zwar zwischen ÖVP und Grünen paktiert – allerdings muss sie noch vom Parlament abgesegnet werden. Im Nationalrat war das vergangenen Freitag der Fall, die Abgeordneten im Bundesrat treffen einander am Dienstag im Sitzungssaal. Theoretisch könnten die Mandatare das sogenannte Bundesministeriengesetz verzögen – und zwar dann, wenn FPÖ und SPÖ dagegen Einspruch erheben. Dann müsste der Nationalrat wieder aktiv werden, so würden einige Wochen verstreichen.

Aber die FPÖ wird das Bundesministeriengesetz im Bundesrat nicht blockieren. Das kündigte Klubobmann Herbert Kickl am Montag an. Im Nationalrat hatten die Freiheitlichen die Änderung des Bundesministeriengesetzes allerdings noch abgelehnt.

Warum der Meinungsumschwung? Kickl begründete die Entscheidung damit, dass man der neuen Bundesregierung „keine Ausreden“ liefern wolle. Diese solle ohne Verzögerung damit beginnen können, „ihr widersprüchliches Programm, ihre diversen Ankündigungen und die darin enthaltene Unmenge an heißer Luft in den Umsetzungsmodus zu bringen“.

Die SPÖ wird hingegen – so wie auch im Nationalrat – im Bundesrat gegen den türkis-grünen Antrag auf Änderung des Bundesministeriengesetzes stimmen. Da die Sozialdemokraten mit 20 der 61 Sitze allein über keine Mehrheit verfügen, bleibt das Nein ohne Folgen.

Bald gibt es 13 Ministerien

Formal wird es laut Gesetzentwurf künftig 13 Ministerien (und damit eines mehr als bisher) geben. Dazu kommen zwei dem Bundeskanzleramt zugeordnete Ministerinnen der ÖVP, die zum einen für Integration und Frauen (Susanne Raab) und zum anderen für EU-Fragen (Karoline Edtstadler) zuständig sein werden. Neu ist auch, dass die Arbeitsagenden aus dem Sozialministerium ins Ministerium für Familie und Jugend wandern. Die SPÖ kritisiert diesen Schritt, die Neos begrüßen ihn. Die Verfassungsagenden sind hingegen bald im Bundeskanzleramt angesiedelt, nicht mehr im Justizressort. (APA/red.)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 14.01.2020)

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