Gemeinderatswahlen

Niederösterreichs Parteien verteilen selbstgedruckte Stimmzettel

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Symbolbild APA/ROBERT JAEGER
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Die Stimmzettel dürfen ins Wahllokal mitgenommen und anstelle des amtlichen eingeworfen werden. Ein Neos-Antrag auf Abschaffung dieses Prozederes scheiterte.

Für die Gemeinderatswahlen in Niederösterreich am 26. Jänner verteilen wahlwerbende Parteien auch diesmal selbstgedruckte Stimmzettel. Diese können von den Wählern ins Wahllokal mitgenommen und statt des amtlichen eingeworfen werden. Dieses "Service" ist einzig in Niederösterreich noch erlaubt und hat im Vorfeld abermals für Diskussionen gesorgt.

Die Neos hatten zuletzt eine Abschaffung der nicht-amtlichen Stimmzettel gefordert und einen entsprechenden Antrag im Landtag eingebracht. Dieser scheiterte aber an der Volkspartei, die in Niederösterreich über eine absolute Mehrheit verfügt und gegen die Abschaffung stimmte. Die ÖVP hatte wiederholt damit argumentiert, dass es die nicht-amtlichen Stimmzettel im Grunde schon länger gebe als den amtlichen und dass in Niederösterreich der Name vor der Partei zähle. Man wolle daher an der Regelung festhalten.

Druck obliegt Gemeindewahlbehörden

Wie viele Listen diesmal landesweit davon Gebrauch machen, werde beim Land nicht zentral erfasst, wie es in der Abteilung Gemeinden hieß. Selbst der Druck der amtlichen Stimmezettel obliege nämlich der jeweiligen Gemeindewahlbehörde. Meldung darüber, wie viele nicht-amtliche Stimmzettel im Umlauf sind, gebe es keine. Beim hiesigen SPÖ-Gemeindevertreterverband (GVV) hieß es, dass man grundsätzlich für die Aufhebung der Regelung sei. Man wolle sich aber auch den Vorteil nicht nehmen lassen und auf vorgedruckte Stimmzettel verzichten, solange diese erlaubt sind.

Und das sind sie nur noch in Niederösterreich. Denn die in den 1950er-Jahren üblichen selbstgedruckten Stimmzettel wurden sukzessive abgeschafft. Die erste Wahl, bei der verpflichtend ein amtlicher Stimmzettel zu verwenden war, war die steirische Landtagswahl am 10. März 1957. Erzwungen wurde die Reform von SPÖ, FPÖ und KPÖ, Ergebnis der Wahl war ein Erdrutschsieg für die ÖVP. Die Einführung des amtlichen Stimmzettels auf Bundesebene erfolgte im Dezember 1958 dann einstimmig.

Die VP-regierten Länder Tirol, Niederösterreich und Vorarlberg leisteten aber noch hinhaltenden Widerstand und verweigerten die Einführung des amtlichen Stimmzettels bei Gemeinderatswahlen noch bis in die 1990er-Jahre: Tirol führte ihn etwa 1990 und Vorarlberg 1998 ein. Einzig in Niederösterreich darf (allerdings nur bei Gemeinderats- und nicht bei Landtagswahlen) außerdem weiterhin noch ein nicht-amtlicher Stimmzettel verwendet werden. Dass dies verfassungsrechtlich grundsätzlich zulässig ist, hat der Verfassungsgerichtshof bereits 1972 festgehalten.

(APA)

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