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Steuerzuckerl für Ex-Casinos-Vorstand Dietmar Hoscher

Wie ist Dietmar Hoschers Abfertigung zu versteuern?  Darüber herrscht bis zur Auszahlung keine Einigkeit unter den Experten.
Wie ist Dietmar Hoschers Abfertigung zu versteuern? Darüber herrscht bis zur Auszahlung keine Einigkeit unter den Experten.(c) imago images/Viennareport ((c) Leopold Nekula/VIENNAERPORT,)
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Aufsichtsratschef Rothensteiner sagte Ex-Vorstand Hoscher zu, sein Ausscheiden werde für ihn steuerlich günstig gestaltet. Ob der Fiskus das steuerliche Vorgehen akzeptiert, ist fraglich.

Wien. Ende 2019 hat die Casinos Austria (Casag) ihrem vorzeitig abgelösten Vorstand Dietmar Hoscher 1,581 Millionen Euro an Abfertigung überwiesen. Das ist bekannt. Was bisher nicht bekannt war: Bis zum Tag der Überweisung gab es interne Divergenzen zwischen den zurate gezogenen Experten – Casinos-Anwalt Bernhard Hainz und der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO einerseits und Anwalt Georg Schima sowie der KPMG andererseits – darüber, wie die Brutto-Abfertigung von Hoscher zu versteuern sei.

Wohlgemerkt: Für die korrekte Abfuhr der Steuern hat der Arbeitgeber, nicht der Arbeitnehmer zu sorgen. Im konkreten Fall heißt das: Kommt das Finanzamt zum Schluss, das teilstaatliche Unternehmen habe die Abfertigung von Hoscher nicht gehörig versteuert, haftet die Casinos für die Steuernachzahlung. Dabei handelt es sich nicht um ein paar Tausend, sondern gleich um eine halbe Million Euro. Die Frage ist, warum sich die Casinos so weit aus dem Fenster lehnt, um eine für Hoscher vorteilhafte Steuerlösung zu finden. Der Reihe nach:

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