Deutlich mehr junge Männer sollen zum Wehrdienst oder Zivildienst. Doch die Änderung der Tauglichkeitskriterien ist rechtlich problematisch und in der Umsetzung schwierig.
Wien. Wenn Verteidigungsministerin Klaudia Tanner in den nächsten Tagen eine Arbeitsgruppe zur Änderung der Tauglichkeitskriterien einsetzt, wird das für viele im Bundesheer ein Déjà-vu-Erlebnis: Es ist nämlich bereits die dritte Arbeitsgruppe zu diesem Thema innerhalb eines Jahres. Schon der freiheitliche Minister Mario Kunasek hat eine Expertengruppe zu dem Thema eingesetzt, die den Bruch der türkis-blauen Koalition nicht überlebt hat. Auch für die unter Übergangsminister Thomas Starlinger eingesetzte Gruppe war die Zeit zu kurz, um zu abschließenden Ergebnissen zu kommen.
Der Wunsch der Ministerin, an den Tauglichkeitskriterien zu drehen und bisher Untaugliche vermehrt zum Heer zu bringen, ist verständlich: Die Zahl der Grundwehrdiener sinkt kontinuierlich. Kamen Anfang der 1990er-Jahre noch mehr als 40.000 Rekruten jährlich zum Heer, waren es im Vorjahr nur noch 16.000. Sinkende Geburtenzahlen, ein anhaltender Trend zum Zivildienst und eben leicht steigende Raten an Untauglichen sind die Ursache dafür.