Soziales

Niederösterreich repariert Sozialhilfe

(c) Clemens Fabry
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VfGH-Urteil wird umgesetzt, Kürzungen für Mehrkindfamilien gibt es weiter.

Wien. Nur zwei Bundesländer haben das Sozialhilfegesetz des Bundes umgesetzt, ehe es vom Verfassungsgerichtshof weitgehend gekippt wurde: Niederösterreich und Oberösterreich. Beide Länder müssen nun ihre Sozialhilfegesetze an die neuen rechtlichen Vorgaben anpassen. Niederösterreich macht dies in der Landtagssitzung am Donnerstag. Die von Klaus Schneeberger, dem Chef des ÖVP-Landtagsklubs, am Dienstag präsentierte Adaptierung beinhaltet Änderungen bei den im Rahmengesetz des Bundes aufgehobenen Richtsätzen für Kinder und bei der Forderung nach Sprachkenntnissen.

Nachdem der Verfassungsgerichtshof (VfGH) die beiden Passagen im Dezember gekippt hatte, entfaltete das am 13. Juni des Vorjahres beschlossene niederösterreichische Ausführungsgesetz Anfang 2020 zwar seine Wirkung, die strittigen Normen wurden jedoch nicht vollzogen. Dies soll sich mit der angestrebten Anpassung nun ändern, die Regelungen gelten rückwirkend mit Jahresbeginn.

Gleiche Sozialhilfe für jedes Kind wird es aber auch nach dem neuen Landesgesetz nicht geben. Für das erste Kind sieht die neue Regelung 25 Prozent des Ausgleichszulagenrichtsatzes (2020: 917,35 Euro) vor. Fünf Prozentpunkte weniger sind für das zweite, weitere fünf weniger für das dritte Kind vorgesehen. 12,5 Prozent des Richtsatzes stehen Berechtigten für das vierte, zwölf Prozent für das fünfte sowie jedes weitere Kind zu.

Vorbild Oberösterreich

Laut dem vom VfGH aufgehobenen Gesetz hätte es ab dem dritten Kind nur noch fünf Prozent gegeben. Orientiert habe man sich in diesem Bereich an jenem Modell, das in Oberösterreich ebenfalls am Donnerstag im Landtag beschlossen werden soll. Damit werde der „Weg der Harmonisierung“ eingeschlagen, sagte Schneeberger.

Anders im Nachbar-Bundesland beinhalte die Anpassung jedoch nicht explizit die Forderung nach Integrationswilligkeit. Diese sei bereits in der aktuellen Version des Ausführungsgesetzes enthalten, betonte der ÖVP-Klubchef.

Ebenfalls aufgehoben hatte der Verfassungsgerichtshof die Bestimmung, dass die Sozialhilfe um 300 Euro gekürzt wird, wenn der Antragssteller keine Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 oder Englischkenntnisse auf Niveau C1 nachweisen kann. Diese Bestimmung wurde nun auch aus dem niederösterreichischen Landesgesetz gestrichen. Wohl aber muss nunmehr die die Absolvierung eines Deutschkurses nachgewiesen werden.

„Keine Hängematte“

Die Sozialhilfe solle weiter „Menschen, die in Schieflage geraten sind, Hilfe angedeihen lassen“, betonte Schneeberger. „Sie soll aber keine Hängematte, sondern ein Sprungbrett sein.“

Der ÖVP-Antrag wurde am Dienstag im Landtag eingebracht und soll am Mittwoch im Ausschuss behandelt werden. Für das Votum am Donnerstag erwartete Schneeberger die Zustimmung der FPÖ. (APA/red.)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 29.01.2020)

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