Operation Aderlass

Ex-Radprofi Denifl gestand Blutdoping vor Gericht

APA/EXPA/ JOHANN GRODER
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Der 32-jährige Tiroler muss sich wegen gewerbsmäßigen schweren Betrugs verantworten. "Ich bin kein Verbrecher.“ Der Prozess wurde auf unbestimmte Zeit vertagt - dann sollen neue Zeugen einvernommen werden.

Der ehemalige Radprofi Stefan Denifl hat am Montag am Landesgericht Innsbruck gestanden, Blutdoping praktiziert zu haben. Er meinte aber, niemanden betrogen zu haben. Der 32-jährige Tiroler musste sich wegen des Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren Betrugs verantworten. Denifl soll zwischen 2014 und Ende 2018 Blutdoping betrieben und somit Wettkampfveranstalter und Unterstützer getäuscht haben.

Denifl gab zu, mit Hilfe des deutschen Sportarztes Mark S. Blutdoping betrieben zu haben. "Ich bin kein Verbrecher", beteuerte der Tiroler vor Gericht. Im Profiradsport würden Leistungen verlangt werden, die normal nicht mehr möglich seien, sagte Denifl. Er behauptete, dass die Teams bescheid wüssten und, dass im Radsport viele Athleten dopen. "Ich hätte ohne Doping keinen Vertrag mehr bekommen", so der Tiroler.

Dem ehemaligen Radprofi war man auf die Spur gekommen, weil bei der "Operation Aderlass" in Erfurt bei Mark S. Blutbeutel von Denifl gefunden wurden. Sein Deckname war "No Name", erklärte der Staatsanwalt in seinem Eröffnungsplädoyer. Seit 2016 habe Denifl mittels Prepaid-Handy mit dem deutschen Arzt kommuniziert. Der Staatsanwalt ließ indes mit einem weiteren Detail aufhorchen. Gegen den Tiroler laufe mittlerweile auch ein Verfahren wegen betrügerischer Krida. Er soll nämlich im Vorfeld des Prozesses Geld beiseitegeschafft haben, so der öffentliche Ankläger.

580.000 Euro Schaden

Der Verteidiger meinte hingegen, dass sein Mandant für die selbe Tat zwei Mal bestraft werden würde. Denn immerhin habe man ihm Titel und Preisgelder bereits aberkannt und auch eine Sperre sei bereits verhängt worden. "Er hat seine Gesundheit ruiniert und ist teilweise unter Lebensgefahr Rennen gefahren. Im Radsport wird zu 90 Prozent gedopt, den super-sauberen Sportler gibt es nicht", sagte der Rechtsanwalt. Sein Mandant hatte jedenfalls keinen Schädigungsvorsatz, betonte der Verteidiger.

Laut Anklagebehörde sei durch die Auszahlung von Prämieren und Teamentgelt ein Schaden von rund 580.000 Euro entstanden. Das Verfahren gegen die Mitangeklagte, die unter anderem für Denifl im Jahr 2018 Behandlungstermine koordiniert haben soll, wurde indes diversionell erledigt. Sie muss Pauschalkosten in der Höhe von 300 Euro bezahlen.

Und dann: Vertagung

Der Prozess wurde anschließend auf unbestimmte Zeit vertagt. Der Verteidiger hat die Einvernahme von Zeugen beantragt. Jene Personen, die die Teamverträge mit Denifl abgeschlossen hatten, sollen nun unter Wahrheitspflicht einvernommen werden. Um zu erfahren, ob sie die Verträge auch abgeschlossen hätten, wenn sie gewusst hätten, dass der Angeklagte dopt, erklärte der Richter.

Zudem soll geklärt werden, ob durch das Verhalten des ehemaligen Radprofis überhaupt ein Schaden entstanden ist, denn die angeblich Geschädigten - also die Teams - hätten keine Anzeige erstattet, monierte der Verteidiger.

(APA)

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