Rechtspanorama

Feuerwehrleute müssen nicht Ski fahren gehen

(c) Clemens FABRY
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Ein Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr verletzte sich als Betreuerin beim Wintersporttag. Vergeblich argumentierte sie damit, dass solche Veranstaltungen wichtig für die Rekrutierung junger Feuerwehrleute seien. Das Unglück wird nicht als Arbeitsunfall gewertet.

Wien. Passiert ein Arbeitsunfall, bekommt der Verunglückte eine bessere Therapie und hat das Recht auf mehr Sozialleistungen. Auch Unglücke bei Betriebsausflügen können als Arbeitsunfall gelten, wenn die Teilnahme vom Chef angeordnet war. Aber was gilt, wenn ein Mitglied einer Freiwilligen Feuerwehr bei einem Skitag der Feuerwehrjugend verunfallt?

In dem steirischen Fall war ein Mitglied einer Freiwilligen Feuerwehr vom Kommandanten gefragt worden, ob sie denn nicht als Betreuerin zum Landeswintersporttag der Feuerwehrjugend mitfahren wolle. Dieses Ereignis wird einmal pro Jahr vom Landesfeuerwehrverband für 700 bis 800 Mitglieder der Feuerwehrjugend veranstaltet. Die teilnehmenden Kinder sind zehn bis 15 Jahre alt. Die Betreuerin (sie war zum Unglückszeitpunkt Ende 20) sollte dabei sein, falls es bei den jungen Leuten zu Unfällen kommt. Allerdings stürzte dann die Frau selbst aus dem Schlepplift und verletzte sich am rechten Daumen.

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