Gastkommentar

Steuern: Neue Meldepflicht mit viel Aufwand, wenig Nutzen

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Finanzverwaltung muss über internationale Gestaltungen informiert werden.

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Wien. Von der breiten Öffentlichkeit weitgehend unbeachtet wurde 2018 die „DAC6-Richtlinie“ (EU-Richtlinie 2018/822) verabschiedet. Sie sieht vor, dass Steuerpflichtige die Finanzverwaltung über „meldepflichtige grenzüberschreitende Gestaltungen“  informieren müssen. Das sind Gestaltungen, die mindestens zwei EU-Mitgliedstaaten oder einen EU-Mitgliedstaat und ein Drittland betreffen und ein Risiko der Steuervermeidung oder der Umgehung der Meldepflicht des Gemeinsamen Meldestandards oder der Verhinderung der Identifizierung des wirtschaftlichen Eigentümers aufweisen. Rein innerstaatliche Gestaltungen sind daher nicht erfasst.

Ziel der Meldepflicht ist, dass die Finanzverwaltungen der EU-Staaten Informationen über legale Methoden der Steuerplanung sammeln, diese untereinander austauschen und schließlich Gesetzesänderungen initiieren, die solche Gestaltungen verhindern. Österreich hat die DAC6-Richtlinie durch das EU-Meldepflichtgesetz umgesetzt. Dieses tritt zwar erst am 1. Juli 2020 in Kraft, zu melden sind aber auch meldepflichtige Gestaltungen, deren erster Schritt zwischen 25. Juni 2018 und 30. Juni 2020 umgesetzt worden ist.

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