Gastbeitrag

Corona: Wer sich auf höhere Gewalt berufen kann

Der Nachschub aus China ist ins Stocken geraten.
Der Nachschub aus China ist ins Stocken geraten.APA/AFP/INA FASSBENDER
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Die Pandemie macht Unternehmen mit internationaler Geschäftstätigkeit zu schaffen, weil Lieferverträge vielfach nicht eingehalten werden können. Wer Zulieferteile anders beschaffen kann, muss auch höhere Kosten in Kauf nehmen.

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Wien. Die Ausbreitung des Coronavirus (Covid-19) sorgt für zunehmende Verunsicherung bei Unternehmen, besonders bei solchen mit weltweiter und vor allem asiatischer Geschäftstätigkeit. Sie haben mit Auftragsrückgängen, Lieferengpässen und explodierenden Transportkosten zu kämpfen. Dabei treten zwangsläufig einige rechtliche Fragen auf.

1. Was bedeuten Lieferprobleme aus rechtlicher Sicht?

Kann ein Unternehmen seinen Vertragspartner nicht fristgerecht beliefern, gerät es in Verzug. Der Käufer kann – selbst ohne Verschulden des Verkäufers – nach seiner Wahl auf die Vertragserfüllung bestehen oder unter Setzung einer angemessenen Nachfrist zurücktreten. Hat der Verkäufer den Verzug verschuldet, macht er sich darüber hinaus schadenersatzpflichtig. Das ist die gesetzliche Grundkonzeption nach österreichischem Recht und UN-Kaufrecht.

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