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Keine Ordinationsschließung wegen Mangels an Masken

Der Mangel an Schutzausrüstung gegen das Coronavirus ist in allen österreichischen Bundesländern ein großes Thema für die Ordinationen.
Der Mangel an Schutzausrüstung gegen das Coronavirus ist in allen österreichischen Bundesländern ein großes Thema für die Ordinationen.(c) REUTERS (KAI PFAFFENBACH)
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In Bayern schließen Praxen, weil es zu wenig Masken gibt. In Österreich schlossen sie bisher nur aus Quarantänegründen.

Wien. Während vereinzelte Arztpraxen in Bayern laut Deutscher Presse Agentur (DPA) aufgrund mangelnder Schutzmasken geschlossen haben, ist das in Österreich derzeit kein Thema, wie die Österreichische Ärztekammer gegenüber der Austria Presse Agentur bekräftigte. Zu Ordinationsschließungen sei es bisher vor allem wegen Quarantänemaßnahmen gekommen. Etwa 90 Prozent aller Kassenordinationen sind geöffnet, viele hätten aber – wo es möglich ist – auf Telemedizin umgestellt.

Hauptgründe für die Schließung von Arztpraxen sind demnach, dass der Arzt selbst Kategorie-1-Kontaktperson ist oder zum Risikopersonenkreis gehört. Noch könne die Versorgung jedoch aufrechterhalten werden. Derzeit wird in einigen Bundesländern an der Etablierung von Visitendiensten gearbeitet, in Salzburg sei ein solcher schon etabliert. Diese mit geeigneter Schutzausrüstung ausgestatteten Teams führen für niedergelassene Hausärzte Hausbesuche bei Corona-Erkrankten durch.

Schutzwall für Krankenhäuser

Der Mangel an Schutzausrüstung gegen das Coronavirus ist allerdings in allen österreichischen Bundesländern ein großes Thema für die Ordinationen. Schließlich seien die niedergelassenen Ärzte ein Schutzwall für die Krankenhäuser. Bisher zur Verfügung gestellte Masken hätten den Mangel bis jetzt zwar minimiert, können den derzeitigen Bedarf aber nicht wirklich decken, heißt es von der Ärztekammer Wien.

Und weiter: „Wir befürchten, dass dies in nächster Zeit noch dramatischer werden wird, sollte es den Verantwortlichen, also Bund, Land und Sozialversicherung, nicht gelingen, Schutzausrüstung in entsprechend ausreichender Anzahl zu erhalten.“

Im Burgenland gibt es beispielsweise Schutzkleidung ausschließlich für die Kassenärzte (fünf Stück FFP1-Masken). Für heute sei eine Lieferung von FFP2-Masken von der Österreichischen Gesundheitskasse angekündigt, angeblich 1760 Stück im Burgenland, was aufgeteilt auf die Kassenordinationen fünf Stück ausmachen würde. Beziehe man die Wahlärzte mit ein, falle dieser Wert auf drei Stück pro Arzt.

In Niederösterreich wiederum wurden 6400 FFP3-Schutzmasken verteilt, kürzlich kamen noch einmal 8500 FFP2-Masken dazu. Weiters stehen dank einer Spende 125.000 Operationsmasken zur Verfügung. Zusätzlich seien heute knapp 12.000 Masken von der ÖGK gekommen.

Wann darf man zusperren?

Theoretisch dürfen Arztpraxen aus „berechtigten Gründen“ – wie etwa Erkrankung des Vertragsarztes oder unzureichender Umsetzbarkeit der Einhaltung der geforderten Hygienestandards – schließen. Die Wiener Ärztekammer rät aber allen Kolleginnen und Kollegen, die solche Probleme haben, dringend, sich davor in der Ärztekammer zu melden, „damit wir schauen können, wie wir hier helfen können“.

In der gegenwärtigen Situation sei es essenziell, dass möglichst viele Ordinationen, vor allem im hausärztlichen Bereich, weiter ambulant versorgen. Wahlärzte ohne Kassenvertrag sind hingegen freie Unternehmer und können als solche ohne Angabe von Gründen ihre Wahlarztordination sperren. (APA)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 01.04.2020)

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