Gastbeitrag

Wie das Strafrecht Corona-fit werden könnte

Im großen Schwurgerichtssaal des Straflandesgerichts Wien
Im großen Schwurgerichtssaal des Straflandesgerichts Wien(c) Clemens FABRY
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Um die Strafrechtspflege funktionsfähig zu erhalten, könnten Öffentlichkeits- und Mündlichkeitsgrundsatz eingeschränkt, Absprachen zwischen Staatsanwalt und Gericht ermöglicht nud die Geschworenengerichtsbarkeit ausgesetzt werden.

Frankreichs Präsident Emmanuel Macron sprach vom „Krieg“ im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie. Britische Freunde des Verfassers halten dies für überzogen, denn 1939 sei das Vereinigte Königreich in den Krieg gezogen, um Menschenleben zu retten, heute reiche es dafür, auf der Couch sitzen zu bleiben. Nichtsdestotrotz sind Gedanken über Aspekte des Strafrechts und des Strafprozessrechts angebracht.

Nach der europaweit verfolgten Seuchenbekämpfungsstrategie wird die Krise nach heutigem Wissensstand 15 Monate andauern. Es ist daher an Regelungen zu denken, die weit über die bereits beschlossenen „Begleitmaßnahmen zu Covid-19 in der Justiz" hinausgehen.

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