Junge Forschung

Soziale Rechte in anderen Ländern

Hannelore Kirchner
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Die Politikwissenschaftlerin Anita Heindlmaier findet, dass Sozialtourismus in EU-Staaten praktisch nicht stattfindet. Derzeit erforscht sie die Fakten von Sozial- und Lohndumping.

Dass ich Politikwissenschaft studiere, war eine einfache Entscheidung“, erzählt Anita Heindlmaier vom Salzburg Centre for European Union Studies, das die Uni Salzburg auf dem idyllischen Mönchsberg eingerichtet hat. „Ich komme aus einem Umfeld, in dem immer schon viel hinterfragt wurde, wie man gesellschaftliches Zusammenleben regeln kann“, sagt Heindlmaier, die 2015 von Bayern nach Salzburg gezogen ist. Interdisziplinarität ist der 32-Jährigen ein Anliegen: Im Studium an der Uni München waren Französisch und Völkerrecht ihre Nebenfächer, und seit der Dissertation vereint Heindlmaier Politikwissenschaft auch mit rechtswissenschaftlichen und soziologischen Aspekten.

In der Doktorarbeit, die 2018 mit dem AK-Wissenschaftspreis und 2019 mit dem Geisteswissenschaftspreis des Vereins Forschungsförderung der Uni Salzburg und des Rotary Clubs ausgezeichnet wurde, hat sie populistisch geführte Debatten wissenschaftlich durchleuchtet: „Es ging um Sozial- und Migrationspolitik: Motiviert hat mich der Wahlkampf in Bayern 2013 und 2014, der mit Schlagwörtern wie Sozialtourismus und Armutsmigration geführt wurde.“ Heindlmaier zeigte, wie man sich derlei hitzigen Diskussionen wissenschaftlich nähern kann. An der Uni Salzburg arbeitete sie in einem internationalen Projekt, das vom Wissenschaftsfonds FWF gefördert wurde.

Fokus auf nicht erwerbstätige Personen

Die Forscher verglichen in Österreich, Großbritannien, Deutschland, Dänemark und den Niederlanden, wie EU-Staaten mit der Verteilung von Wohlfahrt umgehen. „Meine Frage war, wie Behörden den Zugang von Personen zu Sozialleistungen handhaben, die sich in einem anderen EU-Mitgliedstaat aufhalten.“ Mit dem Fokus auf nicht erwerbstätige Personen wollte sie wissen, welche Voraussetzungen und Behördenwege notwendig sind, um in einem EU-Land, das nicht der eigenen Staatsangehörigkeit entspricht, Mindestsicherung zu erhalten.

Über drei Jahre hinweg hat Heindlmaier Daten ausgewertet und Interviews mit Sachbearbeitern in Behörden und Institutionen geführt: in Österreich, Deutschland und Frankreich, mit Gastforschungsaufenthalten in Bremen und Paris. „Ich wollte einerseits die Seite der Menschen in Erfahrung bringen, die tatsächlich über die Anträge entscheiden, andererseits aber auch die betroffenen Personen inkludieren und habe mit Interessenvertretungen, NGOs und Rechtsberatungsstellen gesprochen.“ Die Personen, die Zugang zur Mindestsicherung suchten, waren entweder ökonomisch inaktiv, auf Arbeitssuche oder in dem Graubereich mit sehr geringer Beschäftigung, also mit unklarer Zuordnung, ob man Arbeitnehmer ist oder nicht.

„Mein Fazit ist: Man kann nicht von Sozialtourismus und Armutsmigration sprechen“, betont Heindlmaier. Zwar hat die EU auf rechtlicher Ebene versucht, den Zugang zu Sozialleistungen zu erleichtern, aber in der Praxis wurde es immer schwieriger, Mindestsicherung in einem anderen EU-Mitgliedstaat zu erhalten. „Im EU-Recht sind viele Begriffe sehr vage gewählt, was für die Sachbearbeiter die Verwaltung erschwert, da es keine klaren Vorgaben gibt.“ Überraschend war, dass der parteipolitische Kontext eines Landes oder einer Region keinen Einfluss hatte, wie leicht oder schwierig Personen aus anderen Mitgliedstaaten Zugang zu Sozialleistungen bekommen können.

Entsendung von Arbeitnehmern

In dem nun laufenden FWF-Projekt hat Heindlmaier als Postdoc ihre Fragestellung auf Personen ausgeweitet, die in atypischen Beschäftigungsformen in der EU tätig sind. „Dabei schaue ich mir nun auch die Arbeitnehmerentsendung in andere EU-Staaten an“, erklärt Heindlmaier. Solche Beispiele sind etwa in der Baubranche häufig: Personen sind zwar im Wohnstaat sozialversicherungspflichtig, aber werden für ihre Tätigkeit in ein anderes Land entsandt. Hier will Heindlmaier also Schlagwörter wie Lohndumping und Sozialdumping auf ihren rechtlichen und wissenschaftlichen Hintergrund prüfen und dabei östliche EU-Staaten wie Polen und Slowenien einbeziehen.

Zur Person

Anita Heindlmaier wurde 1988 in Altötting (D) geboren, hat an der Universität München studiert und ein Jahr internationale Studien in Montreal, Kanada, absolviert. Dort fand sie den externen Blick auf Europa sehr spannend. Seit 2015 forscht sie an der Uni Salzburg über grenzübergreifende soziale Rechte in der EU. Heindlmaier ist ferner Expertin im internationalen ERC-Projekt „MiTSoPro“.

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("Die Presse", Print-Ausgabe, 04.04.2020)

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