Kapitalgesellschaften

Aktionäre treffen sich jetzt virtuell

Schoeller-Bleckmann ist die erste börsenotierte AG in Österreich, die eine virtuelle Hauptversammlung abhält.
Schoeller-Bleckmann ist die erste börsenotierte AG in Österreich, die eine virtuelle Hauptversammlung abhält. (c) Peroutka Guenther
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In den kommenden Wochen finden in Österreich die allerersten virtuellen Hauptversammlungen statt. Dabei haben die Unternehmen auf vieles zu achten.

Was in anderen Ländern rechtlich schon längst möglich war, hat in Österreich erst der Covid-19-Krise bedurft: Das Abhalten von virtuellen Hauptversammlungen ist nunmehr auch hierzulande erlaubt, seitdem am 4. April 2020 das Covid-19-Gesetz kundgemacht worden ist.

Diese Neuregelung war dringend geboten. Aufgrund der hohen Ansteckungsgefahr mit dem Coronavirus hat die Regierung Versammlungen bekanntlich bis auf Weiteres untersagt. Gesellschaften war es daher unmöglich, Versammlungen so abzuhalten, wie es der Gesetzgeber bis dahin vorgesehen hatte, nämlich als Präsenzveranstaltung. Eine Verschiebung der Aktionärstreffen ist nicht unbedingt im Sinne der Anteilseigner, schließlich wird dabei entschieden, ob und in welcher Höhe der Gewinn des vergangenen Geschäftsjahres ausgeschüttet wird.

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