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Regierung baut Hürden für „Corona-Kredite“ ab

CORONAVIRUS: PK 'AKTUELLE UNTERSTÜTZUNGSMASSNAHMEN FÜR DIE WIRTSCHAFT' - BLÜMEL
CORONAVIRUS: PK 'AKTUELLE UNTERSTÜTZUNGSMASSNAHMEN FÜR DIE WIRTSCHAFT' - BLÜMELAPA/ROLAND SCHLAGER
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Durch gestraffte Bonitätsprüfungen sollen Unternehmen schneller zu überlebensnotwendigen Garantiedarlehen kommen.

Wien. Das ging jetzt schnell: Am Freitag hatte die „Presse“ über zahlreiche Klagen aus der Wirtschaft über Probleme mit den Banken bei der Abwicklung der staatlich garantierten Corona-Hilfskredite berichtet. Schon einen Tag später stellte Finanzminister Gernot Blümel Abhilfe in Aussicht.

Man habe, sagte Blümel am Samstag, zur Rettung der Arbeitsplätze zwar „in kurzer Zeit sehr viele neue Instrumente aufgesetzt“ und „in den ersten sechs Wochen schon Hilfsgelder und Liquidität in Höhe von 14 Milliarden Euro bereitgestellt“. Es gebe dabei allerdings „einigen Verbesserungsbedarf“. Speziell bei den Banken funktioniere es „nicht immer so, wie das von der Regierung gefordert wurde“.

Wie berichtet klagen Unternehmen, dass viele Banken trotz bis zu hundertprozentiger staatlicher Kreditgarantien zusätzlich hohe Sicherheiten von den Kreditnehmern verlangen und bei der Bonitätsprüfung sehr pingelig vorgehen. Dies führe zu langen Verzögerungen bei der Kreditvergabe, weshalb bei den notleidenden Unternehmen bisher relativ wenig von den überlebenswichtigen Staatshilfen angekommen sei. Die Banken und die Finanzmarktaufsicht selbst argumentieren, dass sie aufgrund europäischer Regulierungen gar nicht anders handeln können. Das Finanzministerium will nun sicherstellen, dass diese bisher von Banken und Finanzmarktaufsicht sehr strikt ausgelegten Regularien flexibler gehandhabt werden können.

Als Sofortmaßnahme wird nun eine Selbstverpflichtung bei den Garantieerfordernissen eingeführt. Bisher mussten die Banken langwierig prüfen, ob der Kreditnehmer die Voraussetzungen für die Staatsgarantie überhaupt erfüllt. Das hat zu langen Verzögerungen bei der Vergabe geführt. Künftig wird eine eidesstattliche Aussage des Unternehmers diese Bankenprüfung ersetzen. Geprüft wird erst im Nachhinein durch die Steuerbehörden, für Falschangaben drohen hohe Strafen.

Für die Bonitätsprüfung soll bei solchen Krediten künftig zudem bei bestehenden Kunden die Bonität vor Ausbruch der Krise als Basis genommen werden. Was die Kreditvergabe zusätzlich beschleunigen wird. (red.)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 26.04.2020)

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