Die Coronapandemie könnte zum Überdenken der Testamentsformen führen: Bei eindeutiger Identifizierung und Fälschungssicherheit wäre auch die digitale Aufzeichnung möglich.
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Linz. Zeiten der Krise stellen natürlich die Rechtsordnung auf den Prüfstand. 1914 nach Kriegsausbruch wurde in den damaligen juristischen Fachzeitschriften die Effizienz der „juristischen Mobilisierung“ und dieser vorangehend die „juristische Kriegsbereitschaft“ diskutiert. Nun sind wir, auch wenn Frankreichs Präsident Macron den Ausdruck verwendet hat, nicht „im Krieg“, sondern bei der Bekämpfung einer Pandemie. Ob die Republik umfassend „juristisch krisenbereit“ ist, soll an einem Detail des Erbrechts erörtert werden.