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VW-Dieselfahrer: Chancen auf Schadenersatz gestiegen

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Das oberste Gericht in Deutschland könnte den Weg für die Rückgabe manipulierter Dieselautos von VW ebnen.

Karlsruhe. Es war eine recht deutliche Einschätzung, mit der der Vorsitzende Richter am Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe seine Einschätzung zum Abgasskandal kundtat: Demnach seien Kunden durch den Kauf eines manipulierten Dieselfahrzeugs von VW sehr wohl geschädigt worden. Damit steigen in Deutschland die Chancen auf eine Entschädigung nach Vorbild der USA.

Die Aussagen des Richters fielen im Zuge einer mündlichen Verhandlung vor dem BGH. Ein schriftliches Urteil wird erst in den kommenden Wochen erwartet.

Richter Stephan Seiters widersprach mit seiner Beurteilung deutlich den Anwälten von Volkswagen. Diese hatten sinngemäß argumentiert, dass den Käufern durch das manipulierte Abgassystem des Dieselautos kein Schaden entstanden sei, weil sie die Autos ja weiterhin verwenden können.

Abschlag für Nutzung

Seiters dagegen sieht die Gefahr einer möglichen Stilllegung des manipulierten Dieselautos, mögliche höhere Kosten wegen einer Nachrüstung und die enttäuschte Erwartung des Kunden, ein umweltfreundliches Fahrzeug erstanden zu haben.

Im Falle einer Erstattung des Kaufpreises muss der Besitzer aber einen Abschlag für die Nutzung in Kauf nehmen. Im konkreten Fall geht es um den Käufer eines VW Sharan, der sein Auto zurückgeben will.

Peter Kolba vom österreichischen Verbraucherschutzverein sieht nun den Weg für Individualklagen in Deutschland frei.

2000 Kläger aus der Schweiz und 6000 aus Slowenien, die ihre Ansprüche an den Dienstleister Financial Right abgetreten hatten, sind mit einer Klage jüngst gescheitert. Mit dem Geschäftsmodell überschreite der Inkassodienstleister seine gesetzlichen Befugnisse, die Abtretungen an Financial Right seien nichtig gewesen, befand das Landgericht Braunschweig. (red.)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 07.05.2020)

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