Gastbeitrag

Testament in der Schublade überdauert auch ein Blackout

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Symbolbild(c) APA/ANNIEV KOSTA (ANNIEV KOSTA)
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Das geltende Erbrecht ist auch in Corona-Zeiten krisensicher. Eine verstärkte Digitalisierung wäre aber tatsächlich wünschenswert.

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Wien. Der Gastbeitrag im Rechtspanorama vom 4. Mai erweckt den Eindruck, dem österreichischen Erbrecht fehle es angesichts der aktuellen Pandemie an tauglichen Instrumenten zur Erklärung des letzten Willens. Eine verstärkte Digitalisierung im Erbrecht erscheint aus rechtspolitischer Sicht zweifellos wünschenswert, das Gesellschaftsrecht hat hier, wie zutreffend aufgezeigt, den ersten Schritt schon gemacht. Trotzdem kann dem geltenden Recht seine Krisensicherheit auch in Zeiten wie diesen nicht abgesprochen werden.

Zwei Szenarien zum Thema „Testieren in Zeiten von Corona“ seien aufgezeigt: Eine Person wird positiv auf das Virus getestet und aufgrund ihres schlechten Gesundheitszustands intensivmedizinisch behandelt. Angesichts ihres schweren Krankheitsverlaufs und der unsicheren Prognose möchte sie von ihrem Krankenbett aus ein Testament verfassen, kann aber keinen Besuch erhalten und, geschwächt durch die Krankheit, nicht mehr selbst schreiben. Szenario zwei: Eine Person – Angehörige einer Risikogruppe – möchte eine letztwillige Verfügung errichten, aufgrund von Ausgangsbeschränkungen oder der Sorge um die eigene Gesundheit kann oder will sie das eigene Heim nicht verlassen, aber auch keinen Besuch empfangen.

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