Gastbeitrag

Warum Datenschutzverletzungen auch als Wettbewerbsverstöße gesehen werden könnten

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Der Oberste Gerichtshof hat eine Klagslegitimation zwischen Mitbewerbern verneint. Gewichtige Gründe sprechen gegen diese Haltung.

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Wien. Es ist mittlerweile bekannt: Wer sich nicht an die Vorgaben der DSGVO hält, dem droht Ungemach vonseiten der Datenschutzbehörde, etwa in Form von Geldbußen, oder der betroffenen Personen, etwa in Form von Schadenersatzansprüchen.

Doch können auch Mitbewerber oder deren Interessenvertretungen Verstöße der mit ihnen im Wettbewerb stehenden Unternehmen als Lauterkeitsverstöße vor Gericht geltend machen? Falls ja, wäre dies ein weiterer gewichtiger Grund, alle Datenschutzvorgaben strikt einzuhalten.

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