Wer als Amtsträger die Gesetzgebung beeinflusst, um im Gegenzug Vorteile zu lukrieren, ist mit Gefängnis bedroht. Als Vorteil gälte es bereits, wenn man sich einen Privaturlaub versprechen lässt. Ein Gastbeitrag.
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Wien. Erneut wurden Teile des Ermittlungsverfahrens gegen Heinz-Christian Strache und andere Beschuldigte öffentlich bekannt, die strafrechtlich höchst brisant sind. Es geht unter anderem um Parteispenden, Versprechungen privater Urlaubsreisen und – damit angeblich in Zusammenhang stehenden – Gesetzesänderungen zugunsten einer Privatklinik. Aber unter welchen Voraussetzungen wären die Vorwürfe strafbar?
• Die Vorwürfe. Die Privatklinik Währing wurde im Zuge des Sozialversicherungs-Organisationsgesetzes Ende 2018 in die Anlage zum Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfondsgesetz (Prikraf-G) aufgenommen. Dies bewirkt, dass die Privatklinik Kostenersatz aus Sozialversicherungsbeiträgen erhält. Die Aufnahme war bereits im Rahmen der parlamentarischen Diskussion von der Opposition kritisiert worden. So wurde beispielsweise bemängelt, dass der Leiter der Privatklinik Währing „ein guter Freund von Vizekanzler Strache“ sei und „extra in die Liste aufgenommen“ worden sei.