Rückforderung

Überhöhtes Anwaltshonorar: 20.000 Euro zu spät zurückverlangt

Symbolbild.
Symbolbild.(c) Die Presse (Clemens Fabry)
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OGH lässt Rückforderung überhöhter Honorare schon nach drei Jahren verjähren.

Wien. Wer einem Rechtsanwalt zu viel Honorar gezahlt hat, sollte nicht lang zögern, es zurückzuverlangen. Das zeigt eine neue Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH), mit der die Frist für die Rückforderung mit sofortiger Wirkung auf ein Zehntel der bisher angewendeten 30 Jahre reduziert wird.

Der Kläger hatte sich von einer Anwaltsgesellschaft vertreten lassen und dafür stattliche Beträge geleistet: 47.205,07 Euro hatte er selbst gezahlt, weitere 31.206,62 seine Rechtsschutzversicherung. Sein Verdacht, er könnte zu viel gezahlt haben, erhärtete sich: Eine andere Anwaltskanzlei stellte fest, dass die Kollegen weit überhöhte Honorare und Stundensätze verrechnet hatten.

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