Lehrauftrag macht Richter befangen

OLG-Urteil über Professur an Uni Innsbruck nichtig.

Wien. Ein freundschaftlicher kollegialer Kontakt ist okay, aber ein Lehrauftrag an derselben Universität, über die ein Richter zu entscheiden hat, ist zu viel: Er macht den Richter befangen, hat der Oberste Gerichtshof (OGH) entschieden.

Ein außerordentlicher Professor hatte gegen die Uni Innsbruck und eine Professorin prozessiert: Diese sei ihm als Mitbewerber um eine ordentliche Professur aufgrund einer personenbezogenen Ausschreibung, eines nicht genug kompetitiven Verfahrens und wegen des Geschlechts vorgezogen worden.

Das OLG Innsbruck entschied gegen den Kläger. Dieser wandte ein, dass zwei Richter des Senats in einem beruflichen Naheverhältnis zur Uni stünden; also seien sie befangen. Der OGH bestätigte das, jedoch nur bei einem der beiden: Der Richter stand im laufenden Semester mit einem Lehrauftrag in einem freien Dienstverhältnis zur Uni, dessen Fortsetzung nicht ausgeschlossen war. Damit bestand der Anschein einer Befangenheit, die Entscheidung ist nichtig (8 ObA 47/19y). Die beruflich bedingten freundschaftlich-kollegialen Kontakte (auch) des anderen Richters zur Uni sind kein Problem. (kom)

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