Parteispenden

SPÖ geht mit Grundstück am Attersee baden

Blick auf den Attersee (Symbolbild).
Blick auf den Attersee (Symbolbild).(c) imago images / Panthermedia
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Die Sozialdemokraten sollen Strafe zahlen, weil ihre Parteijugend eine Liegenschaft günstig mieten durfte. Die FPÖ wurde wegen Straches Facebook-Seite belangt. ÖVP hat erneut Probleme mit Wahlkampfobergrenzen.

Wien. Die Einhaltung der Finanzierungsregeln bereitet den Großparteien weiterhin Schwierigkeiten. Das zeigen neue Entscheidungen des Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senats (UPTS).

Die höchste Strafe fasste die FPÖ aus. Sie soll zahlen, weil sie unzulässige Zuwendungen von Parlamentsklub und Parteiakademie erhalten hat. Die österreichische Parteienfinanzierung steht auf drei Beinen: Die Partei also solche bekommt Geld, aber auch extra ihr Parlamentsklub und ihre Bildungsakademie. Nur darf das Geld nicht hin und her verschoben werden. Die Akademie hat das Geld für Bildungsarbeit auszugeben, der Parlamentsklub nur für die Arbeit im Hohen Haus.

Nun betrieb der Klub aber die Facebook-Seite des einstigen Parteichefs Heinz-Christian Strache. Für den Rechnungshof kein Grund, auf „Gefällt mir“ zu klicken, er ortete eine unzulässige Parteispende. In so einem Fall schaltet er den UPTS ein, der Strafen verhängen kann. In diesem Fall setzte es 185.000 Euro Geldbuße.

Weitere 103.000 Euro Strafe sollen die Blauen zahlen, weil das Freiheitliche Bildungsinstitut Personal gezahlt hat, das für die Partei arbeitete. Weitere 5000 Euro Buße setzt es für die FPÖ, weil sie Einnahmen aus Inseraten in der „Neuen Freien Zeitung“ nicht gemeldet hat. Die FPÖ erklärte, die Strafen begleichen zu wollen.

Rechtsweg möglich

Die Fälle gehen auf 2017, ein Nationalratswahljahr, zurück. Gegen Entscheidungen des UPTS kann man sich noch beim Bundesverwaltungsgericht und anschließend bei Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshof beschweren.

Die SPÖ soll wegen eines früheren Campings am Attersee Strafe zahlen. Das Land Oberösterreich hatte der Sozialistischen Jugend (SJ) günstig Grundstücke am Attersee vermietet. Der Rechnungshof und nun auch der UPTS erblickten darin eine unzulässig Parteispende. Nun soll der jugendliche Badespaß 45.000 Euro Strafe kosten, zu zahlen von der Mutterpartei. Weitere 19.000 Euro Buße verhängte der Senat, weil 2017 Inserate in Magazinen der SPÖ-Pensionisten und der roten Gewerkschafter von der SPÖ nicht als Parteispenden gemeldet wurden.

Das Land Oberösterreich hatte auch der Jungen Volkspartei ein günstiges Seegrundstück (diesfalls am Mondsee) vermietet. Dafür brummte der UPTS den Türkisen bereits im Jänner eine 70.000-Euro-Geldbuße auf. Die ÖVP bekämpft diese vor Gericht, das will nun auch die SPÖ tun. Sie argumentiert unter anderem damit, dass das Seegrundstück aus von den Nazis arisiertem und später zurückerstatteten Vermögen stamme – und die ursprünglichen Eigentümer einen auf 99 Jahre laufenden, günstigen Pachtvertrag mit der SJ verfügt hätten.

Niederösterreichs ÖVP zahlt

Ein Thema für den UPTS sind auch Überschreitungen bei Wahlkampfobergrenzen. Ein vom UPTS in Auftrag gegebenes Expertengutachten kam zuletzt zum Schluss, dass die Bundes-ÖVP 2019 die Obergrenze von sieben Millionen Euro überschritten haben dürfte. Die ÖVP bestreitet das. Bis zu einer Entscheidung dürfte es dauern.

Klar ist aber, dass die niederösterreichische ÖVP die Obergrenze von diesfalls sechs Millionen im Wahljahr 2018 um knapp 650.000 Euro überschritten hatte. Dafür verhängt der UPTS nun 26.000 Euro Strafe, die Landes-ÖVP will sie begleichen. (aich/APA)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 26.06.2020)

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